624624-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 199/2023 16/10/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Cieslik, Astrid
E-Mail: Astrid.Cieslik@deutschebahn.com
Telefon: +49 89130872592
Fax: +49 89130872858
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ABS/NBS Ulm – Augsburg – Vorplanungsleistung Lph 1-2
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52781
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Ulm - Augsburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Los 2: Variante Orange
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/08/2022 Ende: 13/12/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 145-416357

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI52781
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2: Variante Orange
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
25/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Schüssler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SSF Ingenieure AG
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/10/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Ulm - Augsburg
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Los 2: Variante Orange
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/08/2022 Ende: 13/12/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Schüssler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SSF Ingenieure AG
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
1. Gegenstand des Hauptvertrages sind u.a. die Erstellung eines Bestandsmodells mit den Fachmodellen
- Ingenieurbauwerke --> Modellierung der Bestandsbauwerke
- Straßenverkehrsanlagen --> Modellierung der bestehenden Straßenverkehrsanlagen inkl. Unterbau und Entwässerung,
sowie die Neu-/Umplanung der durch die im Zuge des Bedarfsplanvorhabens geplanten Bahnanlagen betroffenen Bestandsbauwerke mit dem Ziel, die Auswirkung der Vorplanung auf die Bestandsinfrastruktur abschätzen und in die Kosten- und Terminplanung einfließen lassen zu können.
2.
Die im Zuge der vertraglichen Trassenplanung durchgeführten Untersuchungen der Schnittstellensituation zu den Straßenverkehrsanlagen hat ergeben, dass im Bereich der tangierten Gemeindeverbindungs-, Bundesstraßen und der Autobahn nachträglich festgestellte objektive Gründe vorliegen, die die nachträgliche Einbeziehung der Straßenplanung erfordert. Ohne eine nachträgliche Erweiterung sind die Auswirkungen auf manche bestehenden Straßenverkehrsanlagen hinsichtlich Kosten und Termin nicht abzuschätzen.
Weiterhin ist die nach den Vorgaben des Hauptvertrages geforderte Optimierung der Gradienten aufgrund der ausstehenden Planung der Straßenverkehrsanlagen nachhaltig gefährdet. Diese Optimierung der Trassierung ist lediglich funktional und tragfähig zu planen, wenn die Verlegung von Straßenverkehrsanlagen als wirtschaftlich geringere Wirkgröße einer Reduktion von Bauwerkslängen
entgegenstellt werden kann. Hier ist entsprechend eine Umplanung der bestehenden Straßenverkehrsanlagen notwendig.
Eine Vorfestlegung auf eine Variante soll nach BVWP und EBA nicht erfolgen. Daher ist eine äquivalente Betrachtung der Straßenverkehrsanlagen in den vier jeweiligen Losen notwendig. Weiterhin ergeben sich Mehrwerte bei der Betrachtung der vorhandenen Straßenverkehrsanlagen, unter Umplanung der Straße, die Bauwerke und Verkehrsanlagen der Bahn zu optimieren, was zu einem wirtschaftlicheren Gesamtergebnis führt.
LÄ 1 Orange Straße
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Leistung Planung Str-VA ist für das vertr. gesch. Ergebnis notwendig. Die zu erzielenden Erkenntnisse sind übergreifend nur durch den GP Lph 1/2 zu erfassen und zu bewerten. Grund dafür ist die Verzahnung der Planung der Bahn-VA und die Abhängigkeit davon zu den möglichen Umverlegungen der Str-VA. Der Verlauf der nachträglich zu betrachtenden Str. ist aufgrund der Planungsprämissen und der Minimierung der Betroffenheiten Dritter in der Planung zu untersuchen. Die Anpassung der Planung bedingt sich dabei gegenseitig, um einen optimalen Verlauf der verschiedenen Verkehrsführungen zu erhalten. Die Schnittstellendefinition an dieser Stelle mit einem weiteren AN wäre nicht zielführend und mit einem erheblichen Mehraufwand einzuschätzen. Eine Vergleichbarkeit der zu erwartenden Baukosten ist nur dann Aussagekräftig wenn die Planungen in sich konsistent sind. Dies wird gewährleistet, da die Planungen vom gleichen Personal erbracht werden.
VII.2.3.
Preiserhöhung