Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um die Unterschiede und Auswirkungen dieser Untervariante, vor allem in finanzieller Hinsicht, ermitteln zu können, müssen die Planungen in sich konsistent sein und mit der gleichen Herangehensweise umgesetzt und bewertet werden. Dazu ist es vor allem wichtig die gleichen technischen Parameter und die gleichen Kostenkennwerte heranzuziehen. Auch die notwendigen Nebenkosten (z.B. für Logistikflächen) müssen hierbei angesetzt werden. Dies ist nur sichergestellt, wenn die Leistung auch der gleiche Planer übernimmt.
Auf Grundlage dieser Erkentnisse wird dann die Vorzugsvariante ermittelt. Dieser Vorgang beinhaltet eine Abwägung der finanziellen und technischen Auswirkungen, sowie der monetären Bewertung der Untervariante.