Die HSU darf mit der HOMAG Kantentechnik (KT) gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB ohne vorheriges Vergabeverfahren zusammenarbeiten. Der Anwendungsbereich des Vergaberechts ist gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eröffnet. Das Vergaberecht ist auf die beabsichtigte Kooperation mit der KT nicht anwendbar, denn sie umfasst Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Unter den Begriff der Forschung und Entwicklung fallen alle Tätigkeiten, die Grundlagenforschung, angewandte Forschung sowie experimentelle Entwicklung beinhalten.
Die KT unterstützt die HSU dabei, innovative Assistenzsystemtechnologien einzusetzen und fungiert als Anwendungs-, Entwicklungs-, Transfer- und Verwertungspartner. Das Forschungsvorhaben grenzt sich klar von anderen Forschungsprojekten ab, indem mit Hilfe der zu entwickelnden intelligenten, vernetzten Assistenzsystemplattform erstmalig innovative Modelle einer flexiblen Arbeitsorganisation und Personaleinsatzplanung im realen Betrieb untersucht werden können. Die KT erbringt vor allem Forschungstätigkeiten der angewandten Forschung sowie der experimentellen Entwicklung und ist für den Versuchsaufbau in Einsatzumgebung zuständig.
Die Rückausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz GWB ist nicht einschlägig. Die Rückausnahme setzt voraus, dass die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsleistungen ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden und die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die HSU vergütet die Leistungen zwar vollständig. Die Voraussetzung des § 116 Abs. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz lit. a) GWB ist aber nicht gegeben.
Die HSU erhält kein ausschließliches Eigentum an den Forschungsergebnissen. Die Nutzungsrechte und die Rechte für eine spätere Verwertung (inklusive kommerzieller Verwertung) liegen vielmehr bei den Kooperationspartnern. Die HSU behält nur Nutzungsrechte für Forschungszwecke. Die von den Unternehmen entwickelten Systeme sollen nach dem Projekt in ihrem Eigentum verbleiben. Der HSU und der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) kommen nach dem Projekt Nutzungsrechte für Forschung und Demonstration zu. Die Partner werden einen sich ständig weiterentwickelnden Plan zum Technologietransfer, d.h. zur externen Projektverwertung, realisieren. Ziel ist es, die Ergebnisse einem möglichst großen Kreis an Betrieben und Organisationen zukommen zu lassen.
Die Kooperationspartner verfolgen eine breit ausgelegte Transferstrategie. Der Transfer erfolgt dabei auf unterschiedlichen Ebenen. Zum einen werden die Ergebnisse u. a. durch die Ausrichtung von Informations-und Transferveranstaltungen sowie durch Veröffentlichungen in Fachzeitungen und Journals, aber auch durch Zeitungsartikel und Vorträgen kommuniziert. Zum anderen werden die Ergebnisse anhand von Messeauftritten demonstriert. Weiter werden die Ergebnisse in Lehrveranstaltungen sowie Abschlussarbeiten integriert. Gerade bei Themen wie KI und ML ist die Weiterleitung in Firmen ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Transferstrategie. Schließlich wollen die Kooperationspartner aufbauend auf den Ergebnissen neue Forschungsprojekte lancieren.