Die Zusammenarbeit der HSU mit der Lufthansa Technik AG (LHT) unterfällt gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht dem Anwendungsbereich des Vergaberechts. LHT erbringt im Projekt Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Im ProMoDi-Projekt arbeitet die LHT mit der HSU in der interdisziplinären Grundlagenforschung, angewandten interdisziplinären Forschung und experimentellen Entwicklung zusammen. Dabei von LHT erbrachte Forschungs- und Entwicklungsleistungen bestehen insbesondere in der Entwicklung, Anforderungsanalyse und –definition zum Aufbau der Modellwerkstatt im produktionsnahen Umfeld. Sie stellt die für die Forschung notwendigen Datenbestände bereit und bringt unverzichtbares spezifisches Knowhow der Luftfahrt-MRO ein. Sowohl Diagnose- als auch Reparaturprozesse von MRO-Dienstleistern im Luftfahrtbereich sind aufgrund der bisher unzureichenden Datennutzbarkeit in erheblichen Teilen nicht-automatisiert und werden oftmals manuell durchgeführt. Die Prozesse sind abhängig von den Wissensschätzen und Erfahrungen der LHT Mitarbeiter. LHT definiert die Anforderungen an die Untersuchungsgegenstände und Lösungen und unterstützt die im ProMoDi-Projekt geplanten Forschungsarbeiten der Doktorand*innen fachlich. Sie wird die Experimentalplattform federführend implementieren. Die Lufthansa Industry Solutions GmbH & Co. KG (LHIND) unterstützt sie durch die Entwicklung und den Aufbau der IT-Systeme sowie die softwareseitige Implementierung der spezifischen Schnittstellen zwischen Betriebsmittel- und Unternehmensnetzwerk für die Entwicklung des digitalen Zwillings. Durch die produktionsnahe Modellwerkstatt wollen die Kooperationspartner Lücken fehlender Evaluations-und Validierungsmöglichkeiten schließen und zusätzliche Erkenntnisse aus dem operativen Betrieb heraus gewinnen.
Die im Rahmen des Projekts entwickelten Modelle und Anwendungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung von MRO-Prozessen in der Luftfahrtindustrie sind aber auch in anderen Bereichen – etwa der Automobilindustrie – nutzbar. Die Kooperationspartner machen die wissenschaftlichen Ergebnisse der Kooperation der Öffentlichkeit in Form von Fachpublikationen zugänglich.
Zwar enthält § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB a.E. eine Rückausnahme für bestimmte Forschungsleistungen. Diese ist jedoch nicht einschlägig.
Die HSU vergütet die von LHT erbrachten Leistungen nicht vollständig. Vielmehr hat die Zusammenarbeit den Charakter einer gleichberechtigten Kooperation, im Rahmen derer sowohl die HSU als auch die LHT Beiträge in erheblichem Umfang erbringen. LHT erbringt wesentliche Projektbeiträge, wie das Bereitstellen der erforderlichen Daten und des Knowhows sowie der produktionsnahen Umgebung und insbesondere der für den Aufbau der Modellwerkstatt notwendigen Flächen. Für diese Projektbeiträge ist keine finanzielle Abgeltung durch die HSU vorgesehen. Außerdem tragen beide Kooperationspartner das wirtschaftliche Risiko ihrer jeweiligen Projektbeiträge selbst. Die HSU erhält außerdem kein ausschließliches Nutzungsrecht an den Projektergebnissen. Die Modellwerkstatt bleibt über den Projektzeitraum hinaus im Eigentum der LHT, sie darf die im Rahmen der gemeinsamen Forschung und Entwicklung erzielten Ergebnisse nutzen und kommerzialisieren.