624956-2022 - ErgebnisDeutschland-Essen: Schneeräumung
OJ S 218/2022 11/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Postanschrift: Alfredstraße 163
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
E-Mail: 66Vergabe@amt66.essen.de
Telefon: +49 2018866126
Fax: +49 2018866006
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Winterdienst auf Fußverkehrsflächen Streuplan C 2022/2024 - Los 1 Nord, Los 2 Mitte, Los 3 Süd
Referenznummer der Bekanntmachung: 22-070-EUÖ
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90620000 Schneeräumung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung vom 01.11.2022 bis 31.10.2024 ( 24 Monate) zur Durchführung des Winterdienstes auf Fußverkehrsflächen in drei Losen. Los 1: Nord. Los 2: Mitte. Los 3: Süd.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 953 782,24 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Winterdienst Fußverkehrsflächen - Nord
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90620000 Schneeräumung, 90630000 Glatteisbeseitigung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Gesamtes Stadtgebiet Essen 45127 Essen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel des Winterdienstes ist es, die Sicherheit des Fußverkehrs und die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Anlagen für den Fußverkehr zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer muss hinsichtlich seiner Organisation, seiner fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, seiner Personalkapazität und seiner Ausstattung in der Lage sein, während der jeweiligen Winterdienstsaison auch bei strenger winterlicher Witterung kontinuierlich die geforderten Leistungen fristgerecht und einwandfrei erbringen zu können.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der Auftraggeber diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt.
Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01.11.2022 bis 15.04.2023 und vom 01.11.2023 bis zum 15.04.2024 zu erbringen. Bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01.11.2024 bis 15.04.2025 und vom 01.11.2025 bis zum 15.04.2026 zu erbringen.
Hoheitlicher Winterdienst:
Die Stadt Essen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, im folgenden Auftraggeber genannt, vergibt Winterdienstaufgaben auf Fußverkehrsanlagen der Stadt Essen in dem Teillos Nord, Mitte und Süd. Bei den betroffenen Fußverkehrsanlagen handelt es sich innerhalb der geschlossenen Ortslage vor allem um wichtige Querungsstellen über oder entlang
von verkehrswichtigen Straßen, um Gehwege auf und unter Brücken, sowie um wichtige Fußgängerbeziehungen auf Plätzen und in Fußgängerzonen, sowie um fußläufige Verbindungswege, einschließlich der Treppenanlagen und Überführungen.
Die Winterdienstaufgaben sollen eigenverantwortlich im Rahmen der nachstehenden Vorschriften und Leistungsbezeichnungen ausgeführt werden.
Es besteht die Aufgabe, innerhalb der ersten 24 Monate in der Zeit vom 01. November 2022 bis 15. April 2023 und vom 01. November 2023 bis 15. April 2024, bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate in der Zeit vom 01.11.2024 bis 15.04.2025 und vom 01.11.2025 bis zum 15.04.2026 Verkehrsgefährdungen und
Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies
nicht möglich ist, zu beseitigen oder zu reduzieren. Dies bedeutet, dass der
Winterdienst so frühzeitig und so durchgängig wie möglich durchgeführt werden soll, so dass innerhalb der Hauptverkehrszeit von 6:00 Uhr bis 22.00 Uhr die Fußverkehrsanlagen geräumt sind.
Nach 22:00 Uhr entstandene Glätte bzw. gefallener Schnee ist bis zum Beginn der Hauptverkehrszeit des folgenden Tages zu beseitigen. Das bedeutet, dass der Winterdienst schon in der Nacht vor 6:00 Uhr beginnen muss.
Anliegerwinterdienst auf Gehwegen:
In der Zeit vom 01.11.2022 bis zum 15.04.2023 und vom 01.11.2023 bis zum 15.04.2024 in den ersten 24 Monaten, in der Zeit vom 01.11.2024 bis zum 15.04.2025 und vom 01.11.2025 bis zum 15.04.2026 bei Verlängerung der Laufzeit
um weitere 24 Monate, sind vor städtischen Liegenschaften für die Grundstücks-
eigentümerin die Gehwege bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen.
Maßgebend ist die städtische Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und über die Erhebung von Straßenreinigungs- und
Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) in der jeweils geltenden Fassung. Sie wird in der Regel im letzten
Quartal eines jeden Jahres durch den Rat der Stadt Essen in einer aktuellen Fassung beschlossen. Die Satzung trifft die verbindlichen Regelungen über Art und Umfang der Winterwartungspflicht der
Grundstückseigentümerin.
Der Auftragnehmer erfüllt diese Verpflichtung in eigener Verantwortung.
Die Stellen des Anliegerwinterdienstes werden vom Auftraggeber in tabellarischer und kartografischer Form bereitgestellt. Während der Vertragslaufzeit können sich Änderungen bei den Winterdienst-Stellen, z.B. Entfall, Neuaufnahme, Längen- oder Flächenänderungen ergeben. Diese sind durch den Auftragnehmer nach erfolgter Mitteilung durch den AG entsprechend zu berücksichtigen. Eine gesonderte
Vergütung für Änderungen der Winterdienst-Stellen erfolgt nicht, die geänderten Längen bzw. Flächen werden beiden Leistungspositionen berücksichtigt.
Je nach städtischer Zuständigkeit für die Grundstücke sind die Anliegerwinterdienst-
Stellen in verschiedenen Positionen unterteilt:
- Sport- und Bäderbetriebe Essen, Sportstätten (Fachbereich 52, SBE)
- Sport- und Bäderbetriebe Essen, Schwimmstätten (FB 52, SBE)
- Immobilienwirtschaft (Fachbereich 60)
- Grün und Gruga (Fachbereich 67), Grünflächen (FB 67-3)
- Grün und Gruga (Fachbereich 67), Friedhöfe (FB 67-6)
Losbildung und Zuschlagserteilung:
Die zu vergebenen Winterdienstleistungen werden folgendermaßen in regionale Teillose gegliedert:
Teillos 1: Nord
Teillos 2: Mitte
Teillos 3: Süd
Es können Angebote für ein, zwei oder alle drei Teillose eingereicht werden. Der Auftraggeber wird jedoch je Bieter bzw. Bietergemeinschaft nur ein Teillos vergeben.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Längen handelt es sich nicht um
zusammenhängende Winterdienststellen.
HINWEIS:
Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich auf jeweils eine Winterdienstsaison.
Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden.
Weitere Information und Details sind bei Teilnahme an diesem Vergabeverfahen den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der AG diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Winterdienst Fußverkehrsflächen - Mitte
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90620000 Schneeräumung, 90630000 Glatteisbeseitigung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Gesamtes Stadtgebiet Essen 45127 Essen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel des Winterdienstes ist es, die Sicherheit des Fußverkehrs und die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Anlagen für den Fußverkehr zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer muss hinsichtlich seiner Organisation, seiner fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, seiner Personalkapazität und seiner Ausstattung in der Lage sein, während der jeweiligen Winterdienstsaison auch bei strenger winterlicher Witterung kontinuierlich die geforderten Leistungen fristgerecht und einwandfrei erbringen zu können.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der Auftraggeber diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt.
Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01.11.2022 bis 15.04.2023 und vom 01.11.2023 bis zum 15.04.2024 zu erbringen. Bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01.11.2024 bis 15.04.2025 und vom 01.11.2025 bis zum 15.04.2026 zu erbringen.
Hoheitlicher Winterdienst:
Die Stadt Essen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, im folgenden Auftraggeber genannt, vergibt Winterdienstaufgaben auf Fußverkehrsanlagen der Stadt Essen in dem Teillos Nord, Mitte und Süd. Bei den betroffenen Fußverkehrsanlagen handelt es sich innerhalb der geschlossenen Ortslage vor allem um wichtige Querungsstellen über oder entlang
von verkehrswichtigen Straßen, um Gehwege auf und unter Brücken, sowie um wichtige Fußgängerbeziehungen auf Plätzen und in Fußgängerzonen, sowie um fußläufige Verbindungswege, einschließlich der Treppenanlagen und Überführungen.
Die Winterdienstaufgaben sollen eigenverantwortlich im Rahmen der nachstehenden Vorschriften und Leistungsbezeichnungen ausgeführt werden.
Es besteht die Aufgabe, innerhalb der ersten 24 Monate in der Zeit vom 01. November 2022 bis 15. April 2023 und vom 01. November 2023 bis 15. April 2024, bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate in der Zeit vom 01.11.2024 bis 15.04.2025 und vom 01.11.2025 bis zum 15.04.2026 Verkehrsgefährdungen und
Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies
nicht möglich ist, zu beseitigen oder zu reduzieren. Dies bedeutet, dass der
Winterdienst so frühzeitig und so durchgängig wie möglich durchgeführt werden soll, so dass innerhalb der Hauptverkehrszeit von 6:00 Uhr bis 22.00 Uhr die Fußverkehrsanlagen geräumt sind.
Nach 22:00 Uhr entstandene Glätte bzw. gefallener Schnee ist bis zum Beginn der Hauptverkehrszeit des folgenden Tages zu beseitigen. Das bedeutet, dass der Winterdienst schon in der Nacht vor 6:00 Uhr beginnen muss.
Anliegerwinterdienst auf Gehwegen:
In der Zeit vom 01.11.2022 bis zum 15.04.2023 und vom 01.11.2023 bis zum 15.04.2024 in den ersten 24 Monaten, in der Zeit vom 01.11.2024 bis zum 15.04.2025 und vom 01.11.2025 bis zum 15.04.2026 bei Verlängerung der Laufzeit
um weitere 24 Monate, sind vor städtischen Liegenschaften für die Grundstücks-
eigentümerin die Gehwege bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen.
Maßgebend ist die städtische Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und über die Erhebung von Straßenreinigungs- und
Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) in der jeweils geltenden Fassung. Sie wird in der Regel im letzten
Quartal eines jeden Jahres durch den Rat der Stadt Essen in einer aktuellen Fassung beschlossen. Die Satzung trifft die verbindlichen Regelungen über Art und Umfang der Winterwartungspflicht der
Grundstückseigentümerin.
Der Auftragnehmer erfüllt diese Verpflichtung in eigener Verantwortung.
Die Stellen des Anliegerwinterdienstes werden vom Auftraggeber in tabellarischer und kartografischer Form bereitgestellt. Während der Vertragslaufzeit können sich Änderungen bei den Winterdienst-Stellen, z.B. Entfall, Neuaufnahme, Längen- oder Flächenänderungen ergeben. Diese sind durch den Auftragnehmer nach erfolgter Mitteilung durch den AG entsprechend zu berücksichtigen. Eine gesonderte
Vergütung für Änderungen der Winterdienst-Stellen erfolgt nicht, die geänderten Längen bzw. Flächen werden beiden Leistungspositionen berücksichtigt.
Je nach städtischer Zuständigkeit für die Grundstücke sind die Anliegerwinterdienst-
Stellen in verschiedenen Positionen unterteilt:
- Sport- und Bäderbetriebe Essen, Sportstätten (Fachbereich 52, SBE)
- Sport- und Bäderbetriebe Essen, Schwimmstätten (FB 52, SBE)
- Immobilienwirtschaft (Fachbereich 60)
- Grün und Gruga (Fachbereich 67), Grünflächen (FB 67-3)
- Grün und Gruga (Fachbereich 67), Friedhöfe (FB 67-6)
Losbildung und Zuschlagserteilung:
Die zu vergebenen Winterdienstleistungen werden folgendermaßen in regionale Teillose gegliedert:
Teillos 1: Nord
Teillos 2: Mitte
Teillos 3: Süd
Es können Angebote für ein, zwei oder alle drei Teillose eingereicht werden. Der Auftraggeber wird jedoch je Bieter bzw. Bietergemeinschaft nur ein Teillos vergeben.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Längen handelt es sich nicht um
zusammenhängende Winterdienststellen.
HINWEIS:
Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich auf jeweils eine Winterdienstsaison.
Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden.
Weitere Information und Details sind bei Teilnahme an diesem Vergabeverfahen den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der AG diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Winterdienst Fußverkehrsflächen - Süd
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90620000 Schneeräumung, 90630000 Glatteisbeseitigung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Gesamtes Stadtgebiet Essen 45127 Essen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel des Winterdienstes ist es, die Sicherheit des Fußverkehrs und die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Anlagen für den Fußverkehr zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer muss hinsichtlich seiner Organisation, seiner fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, seiner Personalkapazität und seiner Ausstattung in der Lage sein, während der jeweiligen Winterdienstsaison auch bei strenger winterlicher Witterung kontinuierlich die geforderten Leistungen fristgerecht und einwandfrei erbringen zu können.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der Auftraggeber diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt.
Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01.11.2022 bis 15.04.2023 und vom 01.11.2023 bis zum 15.04.2024 zu erbringen. Bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01.11.2024 bis 15.04.2025 und vom 01.11.2025 bis zum 15.04.2026 zu erbringen.
Hoheitlicher Winterdienst:
Die Stadt Essen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, im folgenden Auftraggeber genannt, vergibt Winterdienstaufgaben auf Fußverkehrsanlagen der Stadt Essen in dem Teillos Nord, Mitte und Süd. Bei den betroffenen Fußverkehrsanlagen handelt es sich innerhalb der geschlossenen Ortslage vor allem um wichtige Querungsstellen über oder entlang
von verkehrswichtigen Straßen, um Gehwege auf und unter Brücken, sowie um wichtige Fußgängerbeziehungen auf Plätzen und in Fußgängerzonen, sowie um fußläufige Verbindungswege, einschließlich der Treppenanlagen und Überführungen.
Die Winterdienstaufgaben sollen eigenverantwortlich im Rahmen der nachstehenden Vorschriften und Leistungsbezeichnungen ausgeführt werden.
Es besteht die Aufgabe, innerhalb der ersten 24 Monate in der Zeit vom 01. November 2022 bis 15. April 2023 und vom 01. November 2023 bis 15. April 2024, bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate in der Zeit vom 01.11.2024 bis 15.04.2025 und vom 01.11.2025 bis zum 15.04.2026 Verkehrsgefährdungen und
Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies
nicht möglich ist, zu beseitigen oder zu reduzieren. Dies bedeutet, dass der
Winterdienst so frühzeitig und so durchgängig wie möglich durchgeführt werden soll, so dass innerhalb der Hauptverkehrszeit von 6:00 Uhr bis 22.00 Uhr die Fußverkehrsanlagen geräumt sind.
Nach 22:00 Uhr entstandene Glätte bzw. gefallener Schnee ist bis zum Beginn der Hauptverkehrszeit des folgenden Tages zu beseitigen. Das bedeutet, dass der Winterdienst schon in der Nacht vor 6:00 Uhr beginnen muss.
Anliegerwinterdienst auf Gehwegen:
In der Zeit vom 01.11.2022 bis zum 15.04.2023 und vom 01.11.2023 bis zum 15.04.2024 in den ersten 24 Monaten, in der Zeit vom 01.11.2024 bis zum 15.04.2025 und vom 01.11.2025 bis zum 15.04.2026 bei Verlängerung der Laufzeit
um weitere 24 Monate, sind vor städtischen Liegenschaften für die Grundstücks-
eigentümerin die Gehwege bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen.
Maßgebend ist die städtische Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und über die Erhebung von Straßenreinigungs- und
Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) in der jeweils geltenden Fassung. Sie wird in der Regel im letzten
Quartal eines jeden Jahres durch den Rat der Stadt Essen in einer aktuellen Fassung beschlossen. Die Satzung trifft die verbindlichen Regelungen über Art und Umfang der Winterwartungspflicht der
Grundstückseigentümerin.
Der Auftragnehmer erfüllt diese Verpflichtung in eigener Verantwortung.
Die Stellen des Anliegerwinterdienstes werden vom Auftraggeber in tabellarischer und kartografischer Form bereitgestellt. Während der Vertragslaufzeit können sich Änderungen bei den Winterdienst-Stellen, z.B. Entfall, Neuaufnahme, Längen- oder Flächenänderungen ergeben. Diese sind durch den Auftragnehmer nach erfolgter Mitteilung durch den AG entsprechend zu berücksichtigen. Eine gesonderte
Vergütung für Änderungen der Winterdienst-Stellen erfolgt nicht, die geänderten Längen bzw. Flächen werden beiden Leistungspositionen berücksichtigt.
Je nach städtischer Zuständigkeit für die Grundstücke sind die Anliegerwinterdienst-
Stellen in verschiedenen Positionen unterteilt:
- Sport- und Bäderbetriebe Essen, Sportstätten (Fachbereich 52, SBE)
- Sport- und Bäderbetriebe Essen, Schwimmstätten (FB 52, SBE)
- Immobilienwirtschaft (Fachbereich 60)
- Grün und Gruga (Fachbereich 67), Grünflächen (FB 67-3)
- Grün und Gruga (Fachbereich 67), Friedhöfe (FB 67-6)
Losbildung und Zuschlagserteilung:
Die zu vergebenen Winterdienstleistungen werden folgendermaßen in regionale Teillose gegliedert:
Teillos 1: Nord
Teillos 2: Mitte
Teillos 3: Süd
Es können Angebote für ein, zwei oder alle drei Teillose eingereicht werden. Der Auftraggeber wird jedoch je Bieter bzw. Bietergemeinschaft nur ein Teillos vergeben.
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Längen handelt es sich nicht um
zusammenhängende Winterdienststellen.
HINWEIS:
Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich auf jeweils eine Winterdienstsaison.
Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden.
Weitere Information und Details sind bei Teilnahme an diesem Vergabeverfahen den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der AG diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 152-435028
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Winkels Servicegesellschaft mbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Winkels Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Twistedenerstr. 5
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail: p.nass@winkels-gmbh.de
Telefon: +49 283293230
Fax: +49 28323502
Internet-Adresse: http://winkels-gmbh.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 680 571,56 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Samsic Winter Services GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Samsic Winter Services GmbH
Postanschrift: Coermühle 2
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48157
Land: Deutschland
E-Mail: info@winter.samsic-germany.de
Telefon: +49 251703660
Fax: +49 25170366300
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 861 175,20 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe BT Dienstleistungen UG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BT Dienstleistungen UG
Postanschrift: Schmiedestr.5
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44145
Land: Deutschland
E-Mail: info@bt-dienstleistungen.de
Telefon: +49 23198683869
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 365 817,71 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Nachrichtlich 01:
Die hier im VMS abgebildeten Gesamtsummen je Los beziehen sich immer auf 12 Monate (1 Jahr).
Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung über 24 Monate (2 Jahre).
Nachrichtlich 02:
Die Gesamtauswertung aller drei Lose hat ergeben, dass das Angebot der Fa. Winkels in Los 1, das Angebot der Fa. Samsic in Los 2 und das Angebot der Fa. BT Dienstleistungen UG in Los 3 in der Gesamtsumme für die Stadt Essen am wirtschaftlichsten ist.
Vergabevorschlag (Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten):
Los 1 = Fa. Winkels Servicegesellschaft mbH = Auftragssumme: 809.880,16 EUR brutto
Los 2 = Fa. Samsic Winter Services GmbH = Auftragssumme: 1.024.798,48 EUR brutto
Los 3 = Fa. BT Dienstleistungen UG = Auftragssumme: 435.323,08 EUR brutto
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYWQUBJMPP
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
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VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/11/2022