624981-2021 - ErgebnisDeutschland-Leinefelde-Worbis: Schneeräumung
OJ S 237/2021 07/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 43 - Region Nord
Nationale Identifikationsnummer: 163200
Postanschrift: Siemensstraße 12
Ort: Leinefelde-Worbis
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37327
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle43@tlbv.thueringen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tlbv/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Winterdienst und Störungsbeseitigung 2021-2022; LK UH
Referenznummer der Bekanntmachung: 152-0154/21-D-VV-43
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90620000 Schneeräumung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Winterdienst und Störungsbeseitigung 2021-2022 auf Bundes- u. Landesstraßen
im Unstrut-Hainich-Kreis
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 1 557 576,30 EUR / höchstes Angebot: 1 557 576,30 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Interimsvergabe für ca. 6 Monate Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen
im LK UH
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Az.: 152-0154/21-D-VV-43

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
siehe den zuvor angewählten Punkten
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 152-0154/21-D-VV-43
Bezeichnung des Auftrags:
Winterdienst und Störungsbeseitigung 2021-2022; LK UH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: TSI GmbH & Co. KG
Ort: Nesse-Apfelstädt
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99192
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 1 557 576,30 EUR / höchstes Angebot: 1 557 576,30 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes
(ThürVgG)!
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere
die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter
grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die
Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes. Dazu
wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-) Aufforderung
zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und
Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7
verwiesen.
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl.
der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen
Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu
entnehmen und zu beachten.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem
ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch
den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt
(§ 12a Absatz 4 ThürVgG).
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des §
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagenach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine
Rüge) wird hingewiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 15 - Recht und Vergabe
Postanschrift: Hallesche Straße 15
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: strassenbau.vergabe@tlbv.thueringen.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/12/2021