625010-2021 - ErgebnisDeutschland-Harsefeld: Stadtplanung
OJ S 237/2021 07/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Flecken Harsefeld
Postanschrift: Herrenstr. 25
Ort: Harsefeld
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21698
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Anwaltskanzlei Bommert, Johann-Adolf-Hasse-Platz 2, 21029 Hamburg
E-Mail: ausschreibung@kanzlei-bommert.de
Telefon: +49 40356239880
Fax: +49 40356239899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.harsefeld.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet Harsefeld "Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen"
Referenznummer der Bekanntmachung: mboV21/690
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Flecken Harsefeld sucht einen treuhänderisch tätigen Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB für das Sanierungsgebiet "Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen" im Rahmen des mit Fördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten".
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE939 Stade
Hauptort der Ausführung: Flecken Harsefeld 21698 Harsefeld
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Flecken Harsefeld wurde mit dem Sanierungsgebiet "Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen" in das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige
Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten" aufgenommen. Die Fördermittel werden eingesetzt für Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Sanierungsgebietes als Ort zum zeitgemäßen Wohnen und Leben. Das Untersuchungsgebiet soll durch einen im Rahmen dieser Ausschreibung zu beauftragenden treuhänderisch tätigen Sanierungsträger im Zuge einer Sanierungsrahmenplanung noch im Jahr 2021 mit umfangreicher Bürgerbeteiligung (z.B. Eigentümer, Mieter, Kindergarten, Kirche, Schule und Vereine) näher betrachtet werden. Nach Abschluss der Sanierungsrahmenplanung wird der Rat des Flecken Harsefeld eine entsprechende Sanierungssatzung beschließen. Im Rahmen dieser Satzung wird der Rat die Sanierungsziele definieren. Der Satzungsbeschluss ist für Ende des Jahres 2021 vorgesehen. Sodann sollen in einem Zeitraum von rund zehn Jahren eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen durch den Sanierungsträger durchgeführt werden. Hierbei wird erwartet, dass der Sanierungsträger als "verlängerter Arm" des Auftraggebers tätig wird und in diesem Rahmen das Projekt während der gesamten Laufzeit begleitet und verantwortlich durchführt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ausführungskonzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 092-238778
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BIG Städtebau GmbH
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8CRCBP
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 41311533-08-07-06
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/12/2021