625045-2023 - ErgebnisDeutschland-Eschborn: Beratung in Sachen Evaluierung
OJ S 199/2023 16/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: alissa.schlossnikel@giz.de
Telefon: +49 619672176
Fax: +49 619679802176
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH), finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
81294686-EVAS in SEWOH-Globalvorhaben für die Commodity Hubs und Globale Projekte des GV AgriChains
Referenznummer der Bekanntmachung: 81294686
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Globalvorhaben "Nachhaltigkeit und Wertschöpfung in Agrarlieferketten" (GV AgriChains) handelt im Auftrag des BMZ (Referat 122) und trägt als Bestandteil des BMZ Kernthemas "Leben ohne Hunger - Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme" zu dessen Zielen bei.
Mit dem Blickwinkel "vom REGAL bis zum FELD" setzt das Globalvorhaben "Nachhaltigkeit und Wertschöpfung in Agrarlieferketten" (GV AgriChains) am Ort des Endverbrauchs der Produkte an, um die gesamte Agrarlieferkette bis hin zum Anbau nachhaltiger zu gestalten. Dafür kooperiert es mit Akteuren entlang der gesamten Lieferkette des jeweiligen Agrarrohstoffes und bezieht, neben den globalen Unternehmen, unter anderem auch Zwischenhändler, Genossenschaften und weiterverarbeitende Betriebe mit ein. Aus einer globalen Perspektive heraus werden die wirksamsten Hebel identifiziert, um grenzübergreifend Herausforderungen entlang der Lieferketten zu begegnen und systemische Veränderungen in Gang zu setzen - über Agrarrohstoffe und Kontinente hinweg.
Das GV fördert bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie den Schutz natürlicher Ressourcen als Lebensgrundlage. Im Sinne der feministischen Außenpolitik setzt sich das GV für Gendergerechtigkeit und Bekämpfung von Kinderarbeit ein. Nachhaltigere Lieferketten machen Produzent*innen resilienter gegenüber externen Faktoren, wie Klimaveränderungen, Krisen oder Preisschwankungen.
Das GV ist in den Agrarlieferketten Baumwolle, Bananen, Gewürze, Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl, Soja und Tee in den Ländern Äthiopien, Brasilien, Burkina Faso, Côte d"Ivoire, Ecuador, Ghana, Indien, Indonesien, Kamerun, Kolumbien und Usbekistan aktiv.
Das GV setzt in drei Kernbereichen an:
Ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz in den Produktionsländern
In den Ländern stärkt das Globalvorhaben kleinbäuerliche Haushalte dabei, den Anteil nachhaltig produzierter Agrarrohstoffe zu erhöhen und internationale sowie nationale Standards zu erfüllen. Mit regenerativen, klima-smarten Anbaumethoden für mehr Bodenfruchtbarkeit, Pflanzenschutz oder adäquater Wassernutzung, wird die Produktivität der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern gesteigert. Das GV trägt dazu bei, die Biodiversität in den Ländern zu fördern und Lieferketten entwaldungsfrei zu gestalten. Das wirkt dem Klimawandel entgegen.
Bessere Beschäftigungssituation auf Ebene der Produzentinnen und Produzenten und in Betrieben der Weiterverarbeitung
Die nachhaltige Produktion von Agrarrohstoffen ist die Grundlage für langfristig positive, wirtschaftliche Entwicklungen ländlicher Regionen und der Weiterverarbeitung vor Ort. Daher legt das GV einen Fokus auf den Auf- und Ausbau der lokalen Wertschöpfung, indem die wirtschaftliche Diversifizierung, einen optimierten Einsatz von Betriebsmitteln und Technologietransfer gefördert werden. Somit werden Arbeitsplätze und existenzsichernde Einkommen und Löhne geschaffen - insbesondere für junge Erwachsene und Frauen. Kleinbäuer*innen sowie Betriebe der Weiterverarbeitung werden in ihrer Geschäftsentwicklung unterstützt und die Organisation in Bauernverbänden gefördert.
Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln globaler Unternehmen und Mittler
Das GV kooperiert mit marktbestimmenden Akteuren der Agrarlieferketten und nimmt insbesondere global agierende Unternehmen in die Verantwortung, internationale Standards und Sorgfaltspflichten (wie das EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) einzuhalten. Akteure in den Lieferketten werden befähigt, tragfähige Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln beinhaltet, dass die Menschen in den Produktionsländern angemessen an der Wertschöpfung beteiligt werden, besseren Marktzugang erhalten und Herausforderungen wie Kinderarbeit bekämpft werden. Für mehr Transparenz entlang der Lieferketten unterstützt das GV die Entwicklung von Rückverfolgbarkeitssystemen und digitalen Lösungen.
Die Laufzeit beträgt 8 Jahre (2019 bis 2027).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 569 137,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
77110000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Agrarproduktion
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das GV AgriChains wird zum Ende der Gesamtlaufzeit im Jahr 2027 gesamtevaluiert. Einige Commodity Hubs des GV laufen jedoch vorher aus (bereits ab 2023). Um die Wirksamkeit der auslaufenden Commodity Hubs und der EU Kofi zu messen, sollten diese entweder im letzten Implementierungsjahr oder zeitnah vor Laufzeitende der jeweiligen Commodity Hubs im Rahmen von Evaluativen Studien (EVAS) evaluiert werden. Die Evaluierungen der einzelnen Commodity Hubs und der EU Kofi wird in die Gesamtevaluierung des GV im Jahr 2027 einfließen und dienen der Rechenschaftslegung gegenüber dem BMZ und dem internen Lernen (Nachjustierung noch laufender Commodity Hubs bzw. neuer Projekte und Programmen). Die globalen Projekte der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft fließen über die Gesamtevaluierung mitein.
Das wichtigste Ergebnis dieser Aufgabenstellung ist die Erstellung der so genannten Evaluierungsstudie (EVAS). Ziel der EVAS ist eine Aufarbeitung und Zusammenfassung von Erfahrungen, Ergebnissen und Wirkungen, evidenzbasierter Entscheidungen, das Herstellen von Transparenz und Rechenschaftslegung. Die EVAS soll die Commodity Hubs anhand der sechs innerhalb der im Development Assistance Committee (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vereinbarten Evaluationskriterien (DAC-Kriterien) - Kohärenz, Relevanz, Effektivität, Effizienz, Wirkungen und Nachhaltigkeit- evaluieren.
Die EVAS stützten sich sowohl auf (1) bestehende Daten und Studien (Baseline in den Commodity Hubs, jährliche Tracer Studie und Proxy Erhebung des internen M&E System, und ggf. durch die Commodity Hubs durchgeführte Studien und Datenerhebungen), als auch auf (2) neue quantitative und qualitative Daten einer unabhängigen EVAS Mission.
In jedem Commodity Hub soll die abschließende jährliche Datenerhebung um ausgewählte Wirkungshypothesen erweitert werden (im Sinne einer Endline-Studie), um Kausalbeziehungen bzw. Beiträge des Vorhabens plausibel zu belegen.
Zu Beginn finalisiert der AN diese Wirkungshypothesen gemeinsam mit der SE und den Commodity Hubs, um eine länderübergreifende Methodik sicherzustellen. Der AN macht Vorschläge wie diese Hypothesen im Rahmen der finalen, sehr schlanken Umfragen zu den Kompetenzen und der Beschäftigungssituation (Kurze Befragung; Stichprobenerhebung von etwa 300 Trainierten jährlich) und zum Deckungsbeitrag - Einkommen und Erträge - (jährliche Befragung von einem Panel von 42 kleinbäuerlichen Betrieben) integriert werden können.
Die Ergebnisse dieser abschließenden Wirkungsevaluierung des Commodity Hubs sind Teil der Dokumente, die von den Commodity Hubs vor der EVAS Mission zur Verfügung gestellt werden, so dass sie vom AN in die EVAS Analyse integriert werden können (Zeitpunkt der Erhebung abhängig von der Vegetationsperiode). Der AN wird die Erreichung der Indikatoren (quantitative Indikatoren) mit den Ergebnissen der Wirkungsevaluierung prüfen und ergänzen.
Die Arbeitspakete für den AN umfassen:
Arbeitspaket 1: Vorbereitung Inception-Phase
Dies involviert die Startsitzung mit allen Commodity Hubs und der SE: Besprechung der Ziele, Umfang, Bedarfe, Methodik, Zeitplan, offene Fragen, Inputs; die Analyse bereitgestellter und vorhandenen Daten- und Wissensbasis; die Erstellung einer 5-seitigen Inception Note auf Englisch und Französisch, incl. Klärung der Ziele der EVAS und der Wirkungshypothesen, Definition der Methoden, Interpretation der Erhebungsmethoden und Erläuterung zu den Bewertungsgrundlagen der Kriterien; einen Workshop zur Vorbereitung der EVAS mit allen Commodity Hubs und der SE; Anpassung der Inception Note bzw. Dokumentation der Workshop-Ergebnisse; Startsitzung des Commodity Hubs entsprechend der EVAS Runden; Erstellung eines Interviewleitfadens; virtuelles Arbeitstreffen
Arbeitspaket 2: Durchführung der Prüfmissionen im Rahmen der EVAS
Hierin sind aufgenommen: die Koordinierung und Durchführung der evaluativen Studie im jeweiligen Commodity Hub, und die zeitliche Abstimmung der Durchführung der Prüfmission mit dem Commodity Hub Team
Arbeitspaket 3: Analyse und Präsentation der Ergebnisse
Abschließend werden die bestehenden und erhobenen Daten analysiert und bewertet; das Effiizienztool bestückt und plausibilisiert; die Mission gedebrieft; u.a. der EVAS-Bericht erstellt und die Ergebnisse und Empfehlungen der EVAS präsentiert, sowie das Anwendungsverfahren dokumentiert.
Der AN wird durch die Commodity Hubs und die SE in Bonn in folgenden Punkten unterstützt:
Bereitstellung relevanter Dokumente; Bereitstellung von Informationen und Feedback zur Entwicklung der Methodik, insb. Identifikation der zu evaluierenden Wirkungshypothesen, und Anpassung der abschließenden, durch den Commodity Hub Kamerun erhobene, Wirkungsevaluierung; Unterstützung bei der Identifizierung relevanter Interviewpartner und Unterstützung bei der Entwicklung eines Interviewplans; Unterstützung bei der Nutzung der MS Teams Plattform; Logistische und organisatorische Unterstützung von virtuellen (ggfs. hybriden) Workshops; Lokales GIZ-Projektfahrzeug mit Fahrer und/oder lokales GIZ-Partnerfahrzeug mit Fahrer wird gestellt (je nach Verfügbarkeit); Ggf. Empfehlung für ein geeignetes Hotel
Die Ergebnisse und Empfehlungen der Wirkungsevaluierung und der EVAS sollen der Steuerungseinheit des GV ein umfassendes Bild der Commodity Hubs vermitteln, Impulse und Tendenzen für die weitere Ausrichtung des GV liefern und werden für die strategische Kommunikation mit dem BMZ und der Fachöffentlichkeit genutzt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -
aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in
diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche
Leistungsbeschreibung.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Ghana: 18.0128.1-302/-402 Kamerun: 18.0128.1-303/-403 Elfenbeinküste: 18.0128.1-304/-404
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 070-213214
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe IP Consult, Institut für Projektplanung GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/10/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IP Consult, Institut für Projektplanung GmbH
Postanschrift: Stuttgarter Str. 48
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Mainlevel Consulting AG
Postanschrift: Kölner Str. 3
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 569 137,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y1CSFYFKV
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. die antragstellende Person den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der/dem Auftraggeber/in gerügt
werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der/dem Auftraggeber/in gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der/des Auftraggeber/in, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/10/2023