625051-2022 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
OJ S 218/2022 11/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@autobahn.de
Telefon: +49 89/35816198
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Miete von Radladern für den Winterdienst der Autobahnmeistereien der NL Westfalen Los 10 AM Wünnenberg
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beauftragung der „Miete von Radladern für den Winterdienst der Autobahnmeistereien der NL Westfalen“ Los 10 Autobahnmeisterei Wünnenberg.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beauftragung der „Miete von Radladern für den Winterdienst der Autobahnmeistereien der NL Westfalen“ Los 10 Autobahnmeisterei Wünnenberg.
Der AN verpflichtet sich, dem AG die im Preisblatt angegebenen Radlader (Mietgegenstand) für die im Preisblatt angegebene Mietperiode an die einzelnen Standorten des AG zu überlassen. Die Radlader werden beim Beladen von Streufahrzeugen mit Streusalz, auf den Meistereien bzw. den dazugehörigen Salzhallen, eingesetzt. Die genauen Zeiträume für die Überlassung der Radlader sind dem Preisblatt (Anlage 3) zu entnehmen. In der Regel geht der Zeitraum für den Winterdienst von Oktober bis März des folgenden Jahres. Dieser kann je nach Witterungsverhältnisse bis Ende April fortgesetzt werden. Die genauen Adressen der Meistereien und Salzhallen sind in der Anlage 2 „Adressenliste“ aufgeführt. Für das Los 10 dürfen nur Radlader des gleichen Typen mit der gleichen Typenbezeichnung angeboten werden.
Die Anlieferung/Abholung der Radlader erfolgt nach Aufforderung durch die Meisterei an den jeweiligen Einsatzort. Die Aufforderung zur Abholung wird durch die Meisterei dem AN mitgeteilt. Die Radlader sind nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Einsatzort der Mietgeräte wieder abzuholen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01. November 2022 und beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende in Textform von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich höchstens drei Mal und endet automatisch spätestens am 31.10.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nähere Einzelheiten sind der Anlage 1 Ausführungsbeschreibung zu entnehmen.
Der angebotene Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 12 Monaten ab Zuschlagserteilung ein Festpreis. Für die weitere Vertragslaufzeit sehen die Besonderen Vertragsbedingungen (siehe Anlage 8) eine Preisgleitklausel vor.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Eine Verkürzung der Angebotsfrist nach § 15 Abs. 3 VgV ist zulässig, da die normale Angebotsfrist keinen zeitgerechten Vertragsschluss bis zum 01.11.2022 unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben zulässt. Die hinreichende Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit einer erneuten Ausschreibung des Los 10 nach vorheriger Aufhebung des Vergabeverfahrens für Los 10. Grund der Aufhebung und Neuausschreibung des Los 10 ist, dass anstatt Teleskoplader Radlader beschafft werden müssen. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der zeitnahen Wintersaison 2022/2023 ist die Einhaltung der Frist nach § 15 Abs. 2 VgV unmöglich.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 189-532128
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Miete von Radladern für den Winterdienst der Autobahnmeistereien der NL Westfalen Los 10 AM Wünnenberg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: JCB Vertieb & Service GmbH
Postanschrift: Europaallee 113
Ort: Frechen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesPostanschrift
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/11/2022