625097-2021 - ErgebnisDeutschland-Lüneburg: Bereitstellung von Software
OJ S 237/2021 07/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Lüneburg
Postanschrift: Am Ochsenmarkt 1
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: dirk.carmincke@stadt.lueneburg.de
Telefon: +49 4131/3093428
Fax: +49 4131/3093539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Abschluss eines Handelspartnervertrages zur Abwicklung von Microsoft-Konzernverträgen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Handelspartnervertrages zur Abwicklung von Microsoft-Konzernverträgen, Vergabe-Nr. 153/21/12
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 949 472,40 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Lüneburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der EDV-Bereich der Hansestadt Lüneburg betreut ca. 1.500 Arbeitsplätze mit ca. 1.000 windowsbasierten Endgeräten sowie einer Citrix-Terminalserverfarm in einer Microsoft-Domänen-Umgebung.
Zu Einsatz kommen hierbei für die verschiedenen Anwendungsfälle sowohl physikalische als auch virtuelle Windows Server, welche entweder über eine Standard-Core- oder eine DataCenter-Core-Lizenzierung verfügen.
Neben den Windows-Serverprodukten werden verschiedene Exchange- und SQL-Server sowie Sharepointserver betrieben.
Für das OS-Deployment sowie eine zentrale Softwareverteilung kommt eine SystemCenter-Infrastruktur zum Einsatz.
Neben den genannten Serverkomponenten kommen das Office Paket sowie Project und Visio zum Einsatz.
Neben der klassischen Client-Server-Architektur für Vor-Ort-Arbeitsplätze wird eine Citrix-Terminalserverfarm für Mobile- bzw. Telearbeitsplätze betrieben.
Die gesamte IT-Landwirtschaft wird aktuell OnPremise gehostet.
Eine aktuelle Verlegung aller oder auch nur Teilkomponenten in die Cloud ist weder in Vorbereitung noch geplant.
Die gesamte Microsoft-Lizenzierung erfolgt aktuell über zwei Konzernverträgen, welche auf den Konditionenverträgen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) beruhen.
Bei den Konzernverträgen handelt es sich zum einen um einen Vertrag entsprechend dem Programm „Microsoft Enterprise Agreement“ und zum anderen um einen Vertrags entsprechend dem Programm „Microsoft Server und Cloud Enrollment“.
Zielsetzung ist es für die Abwicklung und Betreuung dieser Verträge einen entsprechenden Handelspartner (Auftragnehmer) für die nächsten 5 Jahre zu gewinnen, der den EDV-Bereich (Auftraggeber) der Hansestadt bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen / Software-Assurance berät und unterstützt, sowie anschließend die erworbenen Produkte zur Verfügung stellt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 120-316913
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss eines Handelspartnervertrages zur Abwicklung von Microsoft-Konzernverträgen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
01/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Software One Deutschland GmbH
Postanschrift: Augutst-Bel-Straße 41
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
E-Mail: info.de@softwareone.com
Telefon: +49 3412568000
Fax: +49 3412568999
Internet-Adresse: https://www.softwareone.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 949 472,40 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr u. Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131/151334-36
Fax: +49 4131/152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/12/2021