Nach europaweiter Ausschreibung der „Einkaufsdienstleistungen im Verbrauchsgüterbereich“ hat das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. („UKMD“) mit der Sana Einkauf & Logistik GmbH („SEL“) zunächst für den festen Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 einen Vertrag zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen geschlossen. Dem UKMD wird in diesem Vertrag eine einseitige Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate eingeräumt, sofern das UKMD nicht zum Ende des Jahres mit einer Frist von einem Monat kündigt. Die Verlängerung jeweils um 12 Monate, bei Nichtkündigung zum Jahresende, wurde auch in der ursprünglichen Ausschreibung und in der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag bekannt gemacht.
Der ursprünglich geschätzte Wert des vergebenen Auftrags belief sich auf rund EUR 2.185.000,00 netto, da der Vertrag als unbefristeter Vertrag gem. § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV ausgeschrieben wurde.
Die Parteien haben den ursprünglich bis 31.12.2019 laufenden Vertrag 2019 und 2020 nicht gekündigt. Ende 2020 wurde seitens des UKMD gegenüber SEL schriftlich bestätigt, dass der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert wird.
Aufgrund der gegenwärtig noch immer anhaltenden – und sich wieder verstärkenden – pandemischen Lage infolge des Ausbruchs von CoVid-19 beabsichtigt das UKMD, den bestehenden Vertrag über die Erbringung von Einkaufsdienstleistungen mit der SEL nicht zu kündigen. Er verlängert sich damit um ein weiteres Jahr (Auftragswert geschätzt rd. EUR 546.250,00 netto).
Bei einer neu durchzuführenden Ausschreibung besteht die Möglichkeit eines Wechsels der Einkaufsgemeinschaft. Dies würde unter Umständen bedeuten, dass Produktsegmente, Konditionen, usw. geändert werden müssten. Es besteht (vor allem in dem Segment „PSA“) eine hochgradige Gefahr der Unterversorgung.