Die Zugangslage in den Erstaufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs verschärfte sich innerhalb weniger Wochen erheblich. Hierfür verantwortlich waren insbesondere nicht vorhersehbare Staueffekte durch die Pandemielage in den Ländern des Balkan, die Eskalation des Grenzkonflikts in Belarus und ein überraschender stärkerer Zugang aus Spanien und Italien.
In der derzeitigen Pandemielage können die Erstaufnahmeeinrichtungen nur zu 40 - 60% belegt werden. Um Infektionsrisiken aufgrund höherer Belegungen so gering wie möglich zu halten, war es daher dringend erforderlich, die zugehenden Personen schnellstmöglich zu registrieren, da erst danach eine Weiterverteilung erfolgen kann.
Ohne diese kurzfristige Personalverstärkung hätten gravierende Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit und die staatliche Aufgabenerfüllung gedroht. Nur durch eine unverzügliche Verstärkung war es möglich, die Belegung der Erstaufnahmeeinrichtungen schnell auf eine pandemiegerechte Unterbringung zurückzuführen bzw. auf dieser zu halten um so die Infektionsrisiken für die Bewohner, das Personal sowohl der Dienstleister vor Ort als auch des Auftraggebers und der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.
Da es sich um eine Überbrückungslösung in einer ausnahmsweisen Gefahrensituation handelt, wurde die Vertragslaufzeit auf die hierfür notwendige Dauer beschränkt.
Eine Einhaltung der Mindestfristen sowohl für das offene und das nicht offene Verfahren als auch für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb waren wegen der unverzüglichen Gefahrenabwehr nicht möglich.