625123-2022 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 218/2022 11/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: KfW Bankengruppe
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eisenbraun, Benjamin
E-Mail: vergabestelle@kfw.de
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Technische(r) Sachverständige(r) für FZ-finanzierte Vorhaben im Bereich Abfallwirtschaft
Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0025
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bei abfallwirtschaftlichen Vorhaben, die Projektpartner der KfW schwerpunktmäßig in Entwicklungs- und Schwellenländern in den Regionen Lateinamerika, Europa, dem Nahen Osten, Asien und Afrika (mit Ausnahme des französischen Sprachraums) realisieren, wirkt die KfW dadurch mit, dass sie im Auftrag der Bundesregierung die Vorbereitung und Durchführung dieser Vorhaben prüft, begleitet und evaluiert. Der Auftragnehmer wird die KfW hierbei sachverständig unterstützen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bei abfallwirtschaftlichen Vorhaben, die Projektpartner der KfW schwerpunktmäßig in Entwicklungs- und Schwellenländern in den Regionen Lateinamerika, Europa, dem Nahen Osten, Asien und Afrika (mit Ausnahme des französischen Sprachraums) realisieren, wirkt die KfW dadurch mit, dass sie im Auftrag der Bundesregierung die Vorbereitung und Durchführung dieser Vorhaben prüft, begleitet und evaluiert. Der Auftragnehmer wird die KfW hierbei wie folgt sachverständig unterstützen:
(a)
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber in fachlichen Fragen der Abfallwirtschaft und Abfalltechnik sowie den zugehörigen Aspekten des Umwelt- und Klimaschutzes in diesem Sektor insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Mülldeponien, von Müllverbrennungs- oder Biogasanlagen („Waste to Energy“), von Recyclinganlagen oder von Kompostierungsanlagen sowie in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Abfallsammlung.
(b)
Dem Auftragnehmer obliegt es, die technischen, institutionellen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Einflussfaktoren und Risiken von abfallwirtschaftlichen Vorhaben zu erkennen, zu analysieren und zu beurteilen.
(c)
Der Auftragnehmer zeigt geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Risiken bei den Vorhaben auf.
(d)
Der Auftragnehmer wirkt an der Gestaltung und Umsetzung der von ihm identifizierten risikomindernden Maßnahmen mit.
(e)
Darüber hinaus leistet der Auftragnehmer fachliche Unterstützung bei projektübergeordneten Themen. Insbesondere bei der Erstellung von Grundlagendokumenten und Strategien im Bereich der Abfallwirtschaft sowie mit der Vor- und Nachbereitung und Durchführung von internen Schulungen im Bereich Abfall.
(f)
Dem Auftragnehmer obliegt die eigenständige Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung von Projektmissionen (Prüfungsreisen, Fortschrittskontrollen, Abschlusskontrollen) in den Regionen, in denen die abfallwirtschaftlichen Vorhaben des Auftraggebers realisiert werden.
Arbeitssprachen sind: Deutsch, Englisch und Spanisch.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge, die sie während der 4-jährigen Laufzeit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu vergeben gedenkt, auf insgesamt 800 Beratungstage. Diese Schätzung umfasst alle Aufgaben-/Tätigkeitsfelder der Leistungserbringung und stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Der Auftragnehmer hat allerdings weder Anspruch darauf, dass die KfW die genannte Obergrenze an Beratungstagen tatsächlich voll ausschöpft, noch wird mit der Schätzung der maximal benötigten Beratungstage eine Abnahmeverpflichtung der KfW begründet. Wie sich die geschätzte Obergrenze an Beratungstagen auf die Aufgaben-/Tätigkeitsfelder und auf die einzelnen Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung genau verteilt und wie sich die Obergrenze auf die 5 verschiedenen geografischen Regionen untergliedert, in denen der Auftragnehmer seine Leistungen wird auszuführen haben, kann nicht vorab antizipiert werden.
Von den maximal 800 Beratungstagen werden aufgrund der Erfahrungen des Fachbereichs aus zurückliegenden Aufträgen schätzungsweise 50% (400 Beratungstage) auf Auslandseinsätze und etwa 50% (400 Beratungstage) auf Arbeiten im Inland entfallen.
Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachkunde und Erfahrung der für die Ausführung der Leistungen verantwortlichen Person / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die KfW ist berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Auftragnehmer zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das in Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung mitgeteilte geschätzte maximale Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung auf höchstens das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 152-434978
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Technische(r) Sachverständige(r) für FZ-finanzierte Vorhaben im Bereich Abfallwirtschaft
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
31/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Herr Bernhard Schenk
Postanschrift: Walter-Friedländer-Str. 21
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bund
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/11/2022