625217-2021 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Marktforschung
OJ S 237/2021 07/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Pädagogischer Austauschdienst des Sekretariats der Kultusministerkonferenz
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 157
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bho-legal.com
Telefon: +49 221270956-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kmk-pad.org
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Studie zur Wirkung von Erasmus+ in Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen im Schulbereich
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-EVAL/2021-TS
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79310000 Marktforschung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
In Deutschland wie auch international liegen bisher nur wenige empirische Studien zu den Wirkungen von Erasmus+ in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen in Schulbereich (Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung) vor. Dem soll mit der hier avisierten Studie begegnet werden. In ihrem Mittelpunkt soll die Frage stehen, welche Auswirkungen Erasmus+ auf Schulen, andere Bildungseinrichtungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler hat. Ziel der ausgeschriebenen Studie ist es, die Wirkungen von Erasmus+ greifbar, nachvollziehbar und belegbar zu machen sowie die strukturelle Wirkkraft zu beleuchten. Zudem sollen mit der Studie Gelingensbedingungen identifiziert werden, um zukünftige Projekte effektiv und erfolgreich bei der Verbreitung unterstützen zu können. Schließlich soll mit der Studie ein Beitrag geleistet werden, um die Wirkungen von Erasmus+ in Deutschland im Schulbereich stärker sichtbar zu machen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79315000 Sozialforschung, 79320000 Meinungsumfragen, 79311000 Umfragen, 79330000 Statistische Dienstleistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
In Deutschland wie auch international liegen bisher nur wenige empirische Studien zu den Wirkungen von Erasmus+ in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen in Schulbereich (Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung) vor. Dem soll mit der hier avisierten Studie begegnet werden. In ihrem Mittelpunkt soll die Frage stehen, welche Auswirkungen Erasmus+ auf Schulen, andere Bildungseinrichtungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler hat. Ziel der ausgeschriebenen Studie ist es, die Wirkungen von Erasmus+ greifbar, nachvollziehbar und belegbar zu machen sowie die strukturelle Wirkkraft zu beleuchten. Zudem sollen mit der Studie Gelingensbedingungen identifiziert werden, um zukünftige Projekte effektiv und erfolgreich bei der Verbreitung unterstützen zu können. Schließlich soll mit der Studie ein Beitrag geleistet werden, um die Wirkungen von Erasmus+ in Deutschland im Schulbereich stärker sichtbar zu machen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept / Gewichtung: 85%
Preis - Gewichtung: 15%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 166-434707
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVXRA3U
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/12/2021