Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Projektes "Erweiterung des Betriebshofes Hochfeld" in Duisburg Hochfeld der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR fallen Mengen an belasteten Bodenaushub/Bauschuttgemisch an, der fachgerecht transportiert, behandelt, entsorgt bzw. deponiert werden muss.
Die Zusammensetzung/Analyse der Fraktion kann den beiliegenden Prüfberichten der ASMUS + PRABUCKI INGENIEURE BERATUNGSGESELLSCHAFT MBH für die Proben MP 1 bis MP 10 Probennummer: 2103API0905 bis 0914 vom 09.-18.03.21 entnommen werden. Die Fraktionen sollen von der AN oder ihren Unterauftragnehmern in gesonderten Fahrzeugen (Sattel) zu einer Entsorgungsanlage/Deponie transportiert werden und anschließend einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Entsorgung/Deponierung zuführen.
Die Verladung des belasteten Aushubmaterials erfolgt bauseits.
Um eine Beseitigung des Schadstoffpotentials der Aushubmaterialien zu gewährleisten ist ausschließlich eine gesicherte Ablagerung auf einer nach den Vorgaben der Deponieverordnung genehmigten Deponie zugelassen.
Da die Bodenmengen nach der Auskofferung nochmal beprobt und analysiert werden, können sich die Mengen aufgrund neuer Belastungswerte (Z.1 bis DK III) verändern und einen anderen Entsorgungsweg (Anlage, Deponie) notwendig machen.
Aufnahme, Transport und Entsorgung/Deponierung der angelieferten Abfallmengen der Fraktion.
Die zu bearbeitenden Entsorgenden/Deponierenden Mengen voraussichtlich im Leistungszeitraum Oktober/November 2022 - April/Mai 2023 stellen sich wie folgt dar:
- 10.000 t Boden Z 1.1
- 1.500 t Boden Z 1.2
- 1.000 t Boden Z 2
- 58.000 t Boden/Bauschuttgemisch Z 1.2
- 15.000 t Boden/Bauschuttgemisch Z 2
Zulagepositionen (ca. je 100 t):
- Boden DK 1
- Boden DK 2
- Boden DK 3
- Boden/Bauschuttgemisch DK 1
- Boden/Bauschuttgemisch DK 2
- Boden/Bauschuttgemisch DK 3
Die Mengenangaben, Kalkulationswerte der Entsorgungsmaßnahme, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für den Durchführungszeitraum zugesagt werden. Die vorgenannten Positionen der Deponieklassen 1 bis 3 (DK 1 - DK 3) sind Zulagepositionen und könnten im Durchführungszeitraum von der vorgenannten Menge über- als auch unterschritten werden bzw. - aufgrund der final durchgeführten Bodenproben - auch gar nicht anfallen.