625451-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt Main: Baustellenüberwachung
OJ S 237/2021 07/12/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schneider, Jana
E-Mail: tomislav.grgic@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029755802
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
S-Bahn Berlin, S8 Nord, GE 30 kV-Kabel Karow - Hohen Neuendorf sowie Erneuerung Oberbau und Stromschienenanlage Abschnitt Schönfließ (e) - Hohen Neuendorf (a) inklusive Erstellung von 40 Querungen; Leistungen der örtliche Bauüberwachung
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45896
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung: Brandenburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Bauüberwachung für die Erneuerung des Oberbaus und der Stromschienenanlage im Abschnitt Schönfließ (e) – Hohen Neuendorf (a), Herstellung von Querungen im zuvor genannten Streckenabschnitt sowie die Grunderneuerung der beiden 30 kV-Kabelsysteme K1 und K2 zwischen dem Gleichrichter-Unterwerk Karow (GUw Kar) und dem Gleichrichter-Unterwerk Hohen Neuendorf (GUw Hon).
Die Grunderneuerung der 30 kV-Kabelanlage parallel der F-Bahnstrecke 6087 ist eine eigenständige Maßnahme in Zusammenhang mit der Modernisierung der S-Bahnstrecke
S 8 im Bereich Karow – Hohen Neuendorf.
Die Bahntrasse befindet sich nördlich von Berlin und verläuft südlich parallel zum Autobahnring A100 im Abstand von ca. 0,8 bis ca. 2,5 km.
Im Vorlauf zur Errichtung der ESTW S1 und S8 Nord und des ZBS sind die Erneuerung des Oberbaus, der Stromschienenanlage und div. Gleisquerungen im Abschnitt Schönfließ (e) – Hohen Neuendorf (a) zu realisieren. Die Baumaßnahme findet sich teilweise im Land Berlin im Stadtbezirk Pankow sowie teilweise im Land Brandenburg in den
Landkreisen Oberhavel und Barnim statt.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/10/2020 Ende: 31/12/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 207-505928

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI45896
Bezeichnung des Auftrags:
S-Bahn Berlin, S8 Nord, GE 30 kV-Kabel Karow - Hohen Neuendorf sowie Erneuerung Oberbau und Stromschienenanlage Abschnitt Schönfließ (e) - Hohen Neuendorf (a) inklusive Erstellung von 40 Querungen; Leistungen der örtliche Bauüberwachung
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
20/10/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/12/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung: Brandenburg
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bauüberwachung für die Erneuerung des Oberbaus und der Stromschienenanlage im Abschnitt Schönfließ (e) – Hohen Neuendorf (a), Herstellung von Querungen im zuvor genannten Streckenabschnitt sowie die Grunderneuerung der beiden 30 kV-Kabelsysteme K1 und K2 zwischen dem Gleichrichter-Unterwerk Karow (GUw Kar) und dem Gleichrichter-Unterwerk Hohen Neuendorf (GUw Hon).
Die Grunderneuerung der 30 kV-Kabelanlage parallel der F-Bahnstrecke 6087 ist eine eigenständige Maßnahme in Zusammenhang mit der Modernisierung der S-Bahnstrecke
S 8 im Bereich Karow – Hohen Neuendorf.
Die Bahntrasse befindet sich nördlich von Berlin und verläuft südlich parallel zum Autobahnring A100 im Abstand von ca. 0,8 bis ca. 2,5 km.
Im Vorlauf zur Errichtung der ESTW S1 und S8 Nord und des ZBS sind die Erneuerung des Oberbaus, der Stromschienenanlage und div. Gleisquerungen im Abschnitt Schönfließ (e) – Hohen Neuendorf (a) zu realisieren. Die Baumaßnahme findet sich teilweise im Land Berlin im Stadtbezirk Pankow sowie teilweise im Land Brandenburg in den
Landkreisen Oberhavel und Barnim statt.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/10/2020 Ende: 31/12/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NT03:Zusätzliche Bauüberwachungsleistungen als Gesamtverantwortlicher im Rahmen der Betren im Zeitraum vom 26.03.2021 bis 10.05.2021
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund des sehr fortgeschrittenen Projektstands ist ein Wechsel des AN mit den damit verbundenen Fristen nicht möglich
und würde zu weiteren Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind.
Die Beauftragung einer zweiten Bauüberwachung würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs und erheblichen
Zusatzkosten führen. Vorhandene Sperrpausen wären nicht nutzbar und es droht eine Verzögerung der Aufnahme des
Bahnbetriebes mit erheblichen Auswirkungen.
VII.2.3.
Preiserhöhung