Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und der Betrieb der aktuellen Stationen und der geplanten neuen Stationen Es ist zwischen 3 Stationstypen zu unterscheiden.
- Bestandsstationen
Weiterbetrieb von 43 bereits bestehenden Stationen mit den dazugehörigen Bestandsfahrzeugen; ggf. können die Carsharingkomponenten in den Fahrzeugen ausgetauscht werden;
die Übernahme dieser Stationen kann frühestens am 01.10.2022 und muss bis spätestens zum 01.01.2023 erfolgen;
- Modernisierungsstationen
Weiterbetrieb von 6 bestehenden Stationen, deren jeweilige Bestandsfahrzeuge voraussichtlich bis 31.03.2023 durch Neuwagen ersetzt werden*; die Übernahme dieser Stationen muss zum gleichen Zeitpunkt wie bei den „Bestandsstationen“ (siehe oben) erfolgen, wobei bis zur Inbetriebnahme der jeweiligen Neuwagen die derzeitigen Bestandsfahrzeuge weiterzubetreiben sind;
- Neustationen
Betrieb von 28 neuen Stationen an zusätzlichen Standorten (davon 21 neue Stationen in 11 Kommunen innerhalb des bestehenden Projektgebiets und bis zu 7 neue Stationen in bis zu 3 neuen Gemeinden und Städten im nördlichen Landkreis Karlsruhe);** diese Stationen werden mit den dazugehörigen Komponenten (jeweils 1 Neufahrzeug, Parkplatz, Ladeinfrastruktur) vom Projektpartner ewb und dem jeweiligen Fahrzeugeigentümer voraussichtlich bis 31.03.2023 aufgebaut;
die Übernahme dieser Stationen muss zum 01.04.2023 erfolgen; dieser Zeitpunkt kann sich verschieben, wenn es zu Verzögerungen beim Aufbau der Station kommen sollte.
* Von den 6 Modernisierungsstationen stehen 2 noch unter Vorbehalt: Hier entscheidet sich bis 01.04.2023, ob tatsächlich ein Neufahrzeug angeschafft wird; falls nicht, bleibt die Station dennoch im System und ist mit dem Bestandsfahrzeug weiterzubetreiben. ** Von den 28 Neustationen stehen 3 noch unter Vorbehalt: Hier entscheidet sich bis 01.04.2023, ob die Station insgesamt tatsächlich realisiert wird; falls nicht, entfällt diese Station ersatzlos.
Somit sind in Summe voraussichtlich bis zu 71 Stationen vom künftigen Carsharingbetreiber zu übernehmen:
Für das Gesamtprojekt sind 4 Fahrzeugtypen vorgesehen bzw. vorhanden:
- 4/5 Sitzer (Kompaktklasse): 57 Fahrzeuge
- Kombi/Kastenwagen: 3 Fahrzeuge
- 7-Sitzer: 8 Fahrzeuge
- 9-Sitzer: 3 Fahrzeuge
Die genannten Stationen sind zu 2 unterschiedlichen Übernahmezeitpunkten vom Carsharingbetreiber zu übernehmen:
1. Übernahme der 43 Bestandsstationen und 6 Modernisierungsstationen (letztere zunächst noch mit den „alten“ Fahrzeugen) – frühestens zum 01.10.2022 und spätestens zum 01.01.2023;
2. Übernahme der 28 Neustationen und Austausch der Neufahrzeuge an den 6 Modernisierungsstationen – zum 01.04.2023 (ggf. später, wenn es zu Verzögerungen beim Aufbau der Station kommt).
Die 34 Neufahrzeuge – aufgeteilt auf Modernisierungsstationen (6 Fahrzeuge) und der Neustationen (28 Fahrzeuge) – werden durch ein derzeit laufendes EU-weites Vergabeverfahren beschafft (siehe Anlage 3). Voraussetzung und Grundlage dieser Fahrzeugausschreibung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Ube) für das Vorhaben zeoS4 im Rahmen der Förderung REACT EU EFRE KmS 2014-2020 (alle Informationen inkl. der Förderbedingungen und der VwV sind unter dem folgenden Link einsehbar:
https://efre-bw.de/foerderungsuebersicht/klimaschutz-mit-system-investitionen-und-bewusstseinsbildung/), die durch die L-Bank und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg an den jeweiligen Fahrzeugeigentümer ergeht. Sie steht unter einem Vorbehalt. Die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, falls bis zur Verfahrensbeendigung kein Förderbescheid ergangen ist oder ersichtlich wird, dass die Förderbestimmungen durch die vorliegende Ausschreibung nicht umgesetzt werden können.
Die WFG geht derzeit davon aus, dass alle 34 Neufahrzeuge rechtzeitig bis zum 31.03.2023 geliefert werden können. Angesichts der Situation an den globalen Märkten ist jedoch nicht auszuschließen, dass alle oder einen Teil der Neufahrzeuge doch nicht pünktlich geliefert werden kann. Daher behält sich die WFG das Recht vor, die ggf. betroffene Teilleistung der vorliegenden Carsharingausschreibung zu kündigen und wird dies dem Carsharingbetreiber bis spätestens 31.01.2023 mitteilen. Unbeschadet davon werden die 43 Bestandsfahrzeuge – aufgeteilt auf Bestandsstationen (37 Fahrzeuge) und Modernisierungsstationen (6 Fahrzeuge) – in jedem Fall bis spätestens 06.09.2022 mit der vorliegenden Ausschreibung bezuschlagt.