Beschreibung der Beschaffung
Auf der bundeseigenen Liegenschaft Seestraße 10 in Berlin-Wedding soll ein weiteres Laborgebäude, Haus 7, für das Robert-Koch-Institut (RKI) realisiert werden. Die Berliner Labore des RKI sollen aus betrieblichen Gründen an diesem Standort zusammengezogen werden.
Der gestalterischen Ausformulierung des Baukörpers kommt aufgrund der städtebaulichen Position und der Einbeziehung in den Gebäudebestand eine besondere Bedeutung zu.
Eine effiziente und flexible Gebäudebelegung sowie das Bereitstellen von optimalen Laborstrukturen mit sehr guter technischer Ausstattung stehen im Vordergrund. Gemäß Raumprogramm umfasst der Flächenbedarf rd. 5.075 qm (NUF), von denen 35 % reine Laborflächen sind.
Auf den Lebenszyklus des Neubaus bezogen sollen die Planungsansätze wirtschaftlich und ökologisch tragfähig sein und auf die Minimierung der späteren Herstellungs-, Nutzungs-, Rückbau- und Entsorgungs- bzw. Verwertungskosten unter Berücksichtigung der Umweltkosten abzielen. Das Gebäude soll ressourcenschonend und bevorzugt mit Baustoffen mit geringen Treibhausgas-Emissionen in Produktion und Entsorgung geplant und errichtet werden; zum Abschluss der Baumaßnahme soll u.a. ein Mindesterfüllungsgrad in Höhe von 65 % des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen „BNB-Silber“ nachgewiesen werden. Darüber hinaus gilt die Vorgabe den EGB 40-Standard der Energieeffizienz zu erreichen.
Um die Labore aus Haus 4 vom Dienstsitz am Nordufer baldmöglichst umziehen zu können, wird eine zügige Fertigstellung angestrebt.
Ziel des Wettbewerbs ist es, ein geeignetes Architektenteam sowie das beste Vorentwurfskonzept für die Bauaufgabe zu ermitteln. Die Fachplanungsleistungen werden in separaten VgV-Verfahren vergeben. In Hinblick auf die Planungsziele der Nachhaltigkeit wird eine enge und kooperative Zusammenarbeit angestrebt. Es wird dringend empfohlen, sich bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe durch einen Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung beraten zulassen. Die Kostenobergrenze liegt im Wettbewerb bei rd. 53,7 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300 bis 500.
Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:
Die Ausloberin beabsichtigt, der Empfehlung des Preisgerichts folgend mit dem ersten Preisträgerteam Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die Leistungsphasen 2 (Vervollständigung) bis mind. 5 nach HOAI § 34 (Honorarzone IV) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der Auftragnehmer ein wirtschaftliches Angebot einreicht. Die Ausloberin behält sich eine stufenweise Beauftragung sowie die Beauftragung weiterer Leistungsphasen vor; ein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Sollten die Verhandlungen mit dem ersten Preisträger aus wichtigen Gründen scheitern, wird die Ausloberin unter den verbliebenen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) durchführen. Für diesen Fall gilt folgende Bewertungsmatrix:
I. Ergebnis des Planungswettbewerbs: 2. Preis = 200 Punkte, 3. Preis = 150 Punkte,
II. Honorarangebot maximal 40 Punkte
III. weitere Projektspezifische Zuschlagskriterien (Personalorganisatorische Aufgabenumsetzung, Qualität der Herangehensweise an das Projekt, sonstige Aufgabenspezifische Zuschlagskriterien) max. 120 Punkte.
Sollte das Preisgericht eine Überarbeitung von mehreren gleichrangigen Preisen empfehlen, gilt folgende Bewertungsmatrix:
I. Qualität der Überarbeitung: maximal 200 Punkte,
II. Honorarangebot maximal 40 Punkte,
III. weitere Projektspezifische Zuschlagskriterien (Personalorganisatorische Aufgabenumsetzung, Qualität der Herangehensweise an das Projekt, sonstige Aufgabenspezifische Zuschlagskriterien) max. 120 Punkte.