626274-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
OJ S 218/2022 11/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Z II 2 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bmuv.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.bund.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Umsetzung und Begleitung des Projektes Circular EURO 2024
Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2 - Vst. 1608/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat bereits 2018 ein Nachhaltigkeitskonzept für die EURO 24 veröffentlicht, in dem Umweltschutz einer der Leitgedanken ist. Neben der nachhaltigen Ausgestaltung der EURO 2024 durch die UEFA, den DFB und die Ausrichterstädte (Host Cities) hat vor allem das Verhalten der Fans einen erheblichen Einfluss auf die Abfallvermeidung, die Abfalltrennung und somit auf den Ressourcenverbrauch. Zur Information und Sensibilisierung der Besucherinnen und Besucher der Fußballspiele in Stadien, der Fanzonen und von weiteren Veranstaltungen im Rahmen der EURO 2024 soll ein gemeinsames Abfallkonzept (Waste-Management-Konzept) von UEFA, DFB, Stadien, , Host Cities & EURO 2024 GmbH (Joint-venture von UEFA und DFB zur Turnierorganisation) erstellt und umgesetzt werden. Begleitet und kommuniziert werden soll dies u. a. auch durch eine Videokampagne zum Thema Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 200 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat bereits 2018 ein Nachhaltigkeitskonzept für die EURO 24 veröffentlicht, in dem Umweltschutz einer der Leitgedanken ist. Neben der nachhaltigen Ausgestaltung der EURO 2024 durch die UEFA, den DFB und die Ausrichterstädte (Host Cities) hat vor allem das Verhalten der Fans einen erheblichen Einfluss auf die Abfallvermeidung, die Abfalltrennung und somit auf den Ressourcenverbrauch. Zur Information und Sensibilisierung der Besucherinnen und Besucher der Fußballspiele in Stadien, der Fanzonen und von weiteren Veranstaltungen im Rahmen der EURO 2024 soll ein gemeinsames Abfallkonzept (Waste-Management-Konzept) von UEFA, DFB, Stadien, , Host Cities & EURO 2024 GmbH (Joint-venture von UEFA und DFB zur Turnierorganisation) erstellt und umgesetzt werden. Begleitet und kommuniziert werden soll dies u. a. auch durch eine Videokampagne zum Thema Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 155-443149
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z II 2 - Vst. 1608/2022
Bezeichnung des Auftrags:
Umsetzung und Begleitung des Projektes Circular EURO 2024
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BrinkertLück GmbH
Postanschrift: Lippmannstraße 8a
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22769
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 200 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 200 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und
/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw.
Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der
Auftraggeberin zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf
Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/11/2022