626466-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten – BASF - Umschlagsanlage Modul 50
OJ S 176/2026 11/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBASF SE
E-Mailsteffen.maier@basf.com
Rechtsform des ErwerbersOrganisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBASF - Umschlagsanlage Modul 50
BeschreibungRückbau-, Flächenbau-, Gleisbau-, Rorleitungsbau-, Gründungs- und Stahlbetonbaubauarbeiten im Kombi Terminal Ludwigshafen. Darüber hinaus sind Installationsarbeiten für Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen sowie Hochbauarbeiten in Modulbauweise zu erbringen. Die verschiedenen Gewerke sind vom Auftragnehmer zu koordinieren.
Kennung des Verfahrenscf007d98-c100-4045-ada6-8acca19996bb
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45234116 Gleisbauarbeiten, 45233120 Straßenbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLudwigshafen am Rhein
Postleitzahl67056
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenVerstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt."
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigungvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätenvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Betrug§ 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Korruptionvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelsvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuernvgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Zahlungsunfähigkeitvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwaltervgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhaltenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbsvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrensvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahrenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBauarbeiten zum Neubau des Kranbahnmoduls 50 im KTL Ludwigshafen
BeschreibungRückbau von Flächen, Gleisen und einer Kranbahn (vollständig) sowie Teilrückbau einer Kranbahn - Rückbau von Portalkranen - Neubau von Verkehrs- und Abstellflächen in Asphalt- und Pflasterbauweise inkl. Entwässerung - Neubau von Gleisen in Schotter und als feste Fahrbahn - Rück- und Neubau von Oberleitungen über Gleisen - Errichtung eines Modulgebäudes Y050 - Erdung und Blitzschutzsanlagen - Kabelverlegearbeiten - Neubau von Telekommunikationsanlagen - Neubau einer Druckluftanlage und Bremsprobeanlage - Installation von El. Weichenheizungen - Kampfmittelsondierung und ggf. -räumung
Interne KennungLOT-0001 VP03
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262211 Pfahlrammung, 45262310 Stahlbetonarbeiten, 45262300 Betonarbeiten, 45223220 Rohbauarbeiten, 45111100 Abbrucharbeiten, 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung, 45112500 Erdbewegungsarbeiten, 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45213000 Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem Transportwesen, 45221230 Schächte, 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen, 45222000 Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen, 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten, 45231110 Rohrverlegearbeiten, 45232410 Kanalisationsarbeiten, 45232411 Bau von Schmutzwasserleitungen, 45233120 Straßenbauarbeiten, 45233222 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten, 45234113 Rückbau von Gleisen, 45234116 Gleisbauarbeiten, 45234140 Bau von schienengleichen Bahnübergängen, 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten, 45314310 Verlegen von Kabeln, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 45315300 Stromversorgungsanlagen, 45315400 Hochspannungsarbeiten, 45316100 Installation von Beleuchtungsanlagen im Freien, 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLudwigshafen am Rhein
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsUmsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Achtung: Der durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 110,0 Mio. € netto betragen haben. Unterschreitet er diesen Betrag, wird das Angebot ausgeschlossen. Siehe auch Ergänzungserklärung zu FB 124. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen (durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber muss in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen (durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124)). Dem Teilnahmeantrag ist eine Referenzliste beizufügen. Falls der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, muss der Bewerber drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen (durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124)). Mindestanforderung: Referenzen Der Bewerber muss über mindestens drei geeignete Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Die Referenzen müssen jeweils zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen: Vergleichbare Leistungen im Sinne dieser Anforderung sind im Zusammenhang ausgeführte Gleis-, Asphalt- und Tiefbau- und Rohrleitungsarbeiten (im Wesentlichen Entwässerung und Kabelführungssysteme), wobei der Bieter wesentliche Teile dieser Arbeiten (mindestens 70 % der Abrechnungssumme) im eigenen Unternehmen selbst ausgeführt haben muss (d.h. hinsichtlich dieses Anteils ohne Beauftragung von Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe); Die Referenzaufträge müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren begonnen und bis spätestens zum Tage der Übermittlung der Referenzangabe an den Auftraggeber abgeschlossen worden sein. Als Nachweis muss der Bewerber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine Eigenerklärung mit aussagekräftigen Angaben zu den Referenzprojekten vorlegen, anhand der der Auftraggeber prüfen kann, ob die Referenzen die gestellten Anforderungen erfüllen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag erklären, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen (durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124)). Falls der Teilnahmeantrag des Bewerbers in die engere Wahl gelangt, muss er die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag erklären, ob er im Handelsregister eingetragen, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen und/oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist. Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen (durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124)). Falls der Teilnahmeantrag des Bewerbers in die engere Wahl kommt, muss er zur Bestätigung seiner Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag erklären, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen (durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124)). Falls der Teilnahmeantrag des Bewerbers in die engere Wahl kommt, muss er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von jeweils EUR 5 Mio. für Sach- und Personenschäden, 2fach maximiert pro Versicherungsjahr, verfügen. Als Nachweis muss der Bewerber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine entsprechende Versicherungsbestätigung oder eine Eigenerklärung vorlegen, wonach sich der Bewerber verpflichtet, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und das Vorliegen der Versicherung dem Auftraggeber umgehend nachzuweisen."

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZusätzliche Bonitätsauskunft Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Unternehmen, die auch wirtschaftlich leistungsfähig sind. Als Nachweis muss der Bewerber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate ab Auftragsbekanntmachung) Bonitätsauskunft einer anerkannten Ratingagentur (Creditreform Germany, KSV oder vergleichbar) vorlegen.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag erklären, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen (durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124)). Falls der Teilnahmeantrag des Bewerbers in die engere Wahl kommt, muss er eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestanforderung: LTI-Rate/Sicherheitskonzept: Der Bewerber muss in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) über eine LTI-Rate von kleiner gleich 0,43 LTI / 200.000 Arbeitsstunden verfügt haben. Dabei meint ein LTI (Lost Time Injury) einen Arbeitsunfall mit mindestens einem Ausfalltag. Lag die LTI-Rate des Bewerbers in einem oder mehreren der letzten drei Kalenderjahre über 0,43, muss der Bewerber in einem Sicherheitskonzept erläutern, wie bzw. mit welchen Maßnahmen/Methoden er (trotz Überschreitung der LTI-Rate von 0,43 LTI/200.000 Arbeitsstunden in der Vergangenheit) im Fall einer Beauftragung sicherstellt, dass bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen Arbeitsunfälle effektiv vermieden werden können. Der Auftraggeber bewertet das hierzu vom Bewerber eingereichte Sicherheitskonzept. Er schließt das Angebot des Bewerbers aus, wenn er zu dem Ergebnis gelangt, dass das Sicherheitskonzept nicht nachvollziehbar und überzeugend dazu führt, dass bei der Erbringung des ausgeschriebenen Auftrags Arbeitsunfälle effektiv vermieden werden können. Als Nachweis muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zur LTI-Rate abgeben (Formblatt „Angaben Sicherheit und Qualifikation“). Nur falls seine LTI-Rate in einem oder mehreren der letzten drei Jahre über 0,43 lag, muss der Bewerber neben der Eigenerklärung zur LTI-Rate (Formblatt „Angaben Sicherheit und Qualifikation“) mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich ein Sicherheitskonzept vorlegen. Ergänzender Hinweis des Auftraggebers: Die Eigenerklärung zur LTI-Rate bzw. das Sicherheitskonzept muss der Bieter für das eigene Unternehmen (im Falle einer Bietergemeinschaft: alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln) sowie im Falle der Eignungsleihe für alle von ihm eingesetzten Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorlegen. Für bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht namentlich und erst später auf Verlangen des Auftraggebers benannte Nachunternehmer ist die entsprechende LTI-Rate, das Sicherheitskonzept und die ausgefüllte Anlage mit der Benennung des Nachunternehmers nachzureichen.

KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestanforderung: Kein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 Der Bieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Als Nachweis muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung auf dem Formblatt „Erklärung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014“ vorlegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsUm am Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, reichen Sie bitte einen formlosen Teilnahmeantrag ein, dem folgende Unterlagen beizufügen sind: - 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird); - 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird); - Angabe der PQ-Nummer im Teilnahmeantrag oder Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung; - ggf. Nachweis zum Mindestumsatz, falls kein FB 124 vorgelegt wird; - Referenzliste; - Erklärung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Erklärung); - Formblatt „Angaben Sicherheit und Qualifikation“; - ggf. Sicherheitskonzept, falls LTI-Rate in den letzten drei Jahren >0,43; - Im Falle der Eignungsleihe: 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen vorzulegen: - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung und den in der Unterlage „Zusätzliches Formblatt Referenzen“ genannten Angaben; - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerks-rolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen; - Versicherungsbestätigung oder Eigenerklärung zur Versicherung; - Bonitätsauskunft einer anerkannten Ratingagentur (Creditreform Germany, KSV oder vergleichbar).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E61917745
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E61917745
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge12/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenkeine
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GWB). § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBASF SE
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltSellhorn Ingenieurgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBASF SE
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtSellhorn Ingenieurgesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitetBASF SE
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBASF SE
RegistrierungsnummerHRB6000
PostanschriftCarl-Bosch-Straße 38
StadtLudwigshafen am Rhein
Postleitzahl67056
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
LandDeutschland
E-Mailsteffen.maier@basf.com
Telefon+49 621 607 4576
Internetadressehttps://www.basf.com
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungSellhorn Ingenieurgesellschaft mbH
RegistrierungsnummerHRB51426
StadtHamburg
Postleitzahl20459
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailinfo@sellhorn-hamburg.de
Telefon+49 40 3612010
Internetadressewww.sellhorn.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummert:022894990
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228 9499-0
Fax+49 228 9499-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5d2bc2a6-b7c5-41dd-ba1f-c104a72283be  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung09/09/2026 16:31:24 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung626466-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe176/2026
Datum der Veröffentlichung11/09/2026