Beschreibung der Beschaffung
Die Gipsformerei in Berlin-Charlottenburg ist Kunstmanufaktur und Museumssammlung zugleich. Aus den historischen Formen werden mit tradierten Handwerkstechniken hochwertige Museumsrepliken gefertigt. In ihrer Obhut befindet sich ein weltweit einzigartiger Bestand an Formen und Modellen von unschätzbarem Wert. Viele der abgeformten Kunstwerke sind heute entweder verschwunden, zerstört oder in einem anderen Erhaltungszustand. Nutzer der Gipsformerei sind die Staatlichen Museen zu Berlin (SMB).
Aufgrund des erschöpften Raumpotentials des Altbaus und dessen baulichen Zustands soll das Gebäude bei gleichzeitig laufendem Betrieb grundsaniert sowie von derzeit rund 5.000 m2 BGF auf insgesamt rund 13.000 m2 BGF durch einen Neubau auf der Liegenschaft erweitert werden.
Die Sanierung und Erweiterung der Gipsformerei soll besondere Anforderungen an nachhaltiges und ressourceneffizientes Bauen erfüllen. Neben dem durch den Bund festgelegten energetischen Standard für Alt- und Neubau, wird für den Neubau die Qualitätsstufe Silber mit einem Mindesterfüllungsgrad in Höhe von 65% des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) angestrebt. Für den denkmalgeschützten Altbau ist die sinngemäße Anwendung einer BNB-Zertifizierung vorgesehen. Zudem soll die Baumaßnahme nach dem Lowtech-Prinzip geplant werden, welches robuste, wartungsarme, bauliche Lösungen gegenüber technischen Lösungen vorzieht.
Ziel dieses Wettbewerbs ist es, einen nachhaltigen, funktional und architektonisch überzeugenden Vorentwurf für die Sanierung und Erweiterung der Gipsformerei sowie ein geeignetes Architektenteam zu finden, welches sich mit der Bauaufgabe identifiziert und den Anforderungen in Umfang und Komplexität gewachsen ist.
Die Kostenobergrenze für die Kostengruppen 300-400 liegt im Wettbewerb bei rd. 24 Mio. EUR brutto für den Altbau und 46,5 Mio. € brutto für den Neubau. Für die Realisierung der Baumaßnahme stehen insg. 97 Mio. € brutto (KG 200-700) zur Verfügung (Kostenobergrenze).
Teilnahmevoraussetzungen:
Teilnahmeberechtigt sind Architekt/innen oder Bewerbergemeinschaften aus Architekt/innen, die freiberuflich tätig sind und die folgenden fachlichen und persönlichen Mindestanforderungen für den Wettbewerb erfüllen.
Mindestanforderungen zur Teilnahme am Wettbewerb:
• Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019-2021) im Bereich Objektplanung Gebäude, >= 300.000 € netto / Jahr. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Umsatzzahlen der Fachrichtung Objektplanung Gebäude zu addieren.
• Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
• Personelle Ausstattung: Die Summe der Büroinhaber/innen und der Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur beträgt im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019-2021) >= 4. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Mitarbeiter/innenzahlen zu addieren.
• Nachweis Kammereintragung, Bauvorlageberechtigung durch mindestens eine/n Büroinhaber/in.
Mit Einreichung der Wettbewerbsbeiträge zur 1. Phase ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen für die Teilnahme am Wettbewerb zu erklären (Anlage 1 zur Verfassererklärung mit Vorlage der Kopie der Kammerurkunde bzw. der Befähigungsnachweise gemäß der o.g. Richtlinie 2013/55/EU).
Zur weiteren Teilnahme an der 2. Phase können nur Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften aufgefordert werden, die die gestellten Anforderungen zur Teilnahme am Wettbewerb erfüllen.
Nach Abschluss des Wettbewerbs prüft der Auslobende erneut, ob die Preisträger/innen die für den Wettbewerb in der Bekanntmachung festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Eine Beauftragung kann nur bei Erfüllung dieser Mindestanforderungen für den Wettbewerb und der Mindestanforderungen für die Auftragserteilung (s. Hinweis 2 unter Punkt VI.3 Zusätzliche Angaben) erfolgen.
Hinweis: Die Identität des/der Bewerber/in bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in beiden Phasen des Wettbewerbs und im Falle der Beauftragung gewahrt bleiben.