Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die Leistungen für die Beweissicherung sind vor Baubeginn, baubegleitend und nach Abschluss der
Baumaßnahmen durchzuführen. Es sind die baulichen Zustände und die vorhandenen Schäden an Gebäuden,
Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Wegen und Straßen und sonstigen sich im Baubereich
sowie der angrenzenden Bereiche Beweis zu sichern.
Für den Fall, dass im Zuge der Erstaufnahme an Gebäuden etc. Vorschädigungen durch Risse in der
Gebäudesubstanz festgestellt werden, ist ein entsprechendes Rissmonitorring durchzuführen.
Es müssen Erschütterungsmessungen in Gebäuden durchgeführt werden, wo im Zuge der Baumaßnahmen mit
Erschütterungen zu rechnen ist.
Das Los 2 entspricht dem Abschnitt 2 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.019.
Bestandteil des Loses 2 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-2-1 und 1-2-5.