627018-2023 - ErgebnisDeutschland-Aurich: Wartung von Straßenbeleuchtungen
OJ S 200/2023 17/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Aurich
Postanschrift: Bgm.-Hippen-Platz 1
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): kbk Rechtsanwälte
E-Mail: info@kbk-anwaelte.de
Telefon: +49 5116766930
Fax: +49 51167669322
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aurich.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vergebener Auftrag: Straßenbeleuchtung Aurich
Referenznummer der Bekanntmachung: 64-22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses vergebenen Auftrags ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Aurich (ca. 7.000 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Der künftige Auftragnehmer soll Energie-Effizienzmaßnahmen an den Straßenbeleuchtungsanlagen durchführen und zusätzlich nach Bedarf mit den während der Vertragslaufzeit anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Die Steuerung soll in das Eigentum der Stadt übergehen.
Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie in Höhe von mind. 10 Jahren geben.
Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen, darin auch enthalten auch Leistungen zur Wartung und Instandhaltung, beauftragt werden.
Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten.
Dem Auftragnehmer wird von der Stadt, zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung, eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34928500 Straßenbeleuchtungseinrichtungen, 34928510 Straßenbeleuchtungsmasten, 34993000 Straßenbeleuchtung, 45316110 Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen, 50232110 Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen, 34993000 Straßenbeleuchtung, 31500000 Elektrische Lampen und Leuchten, 31527200 Außenbeleuchtungen, 31527260 Beleuchtungssysteme, 45316100 Installation von Beleuchtungsanlagen im Freien, 45316000 Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE947 Aurich
Hauptort der Ausführung: Stadt Aurich Bgm.-Hippen-Platz 1 26603 Aurich
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses vergebenen Auftrags ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Aurich (ca. 7.000 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Der künftige Auftragnehmer soll Energie-Effizienzmaßnahmen an den Straßenbeleuchtungsanlagen durchführen und zusätzlich nach Bedarf mit den während der Vertragslaufzeit anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Die Steuerung soll in das Eigentum der Stadt übergehen.
Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie in Höhe von mind. 10 Jahren geben.
Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen, darin auch enthalten auch Leistungen zur Wartung und Instandhaltung, beauftragt werden.
Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten.
Dem Auftragnehmer wird von der Stadt, zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung, eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Schnelle Störungsbeseitigung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Neue Beleuchtungssteuerung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Energieeffizienz / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Gesamtangebotspreis / Gewichtung: 55
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
1. Mit dieser Bekanntmachung wird eine bereits erfolgte Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Von Interessensbekundungen und/oder Angeboten bitten wir daher abzusehen.
2. Der ursprünglich veranschlagte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarung erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 9,0 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert), ohne dass eine Änderungen im Sinne des § 132 GWB vorliegt.Die Bekanntgabe des bezuschlagten Gesamtauftragswerts unterfällt den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Der bezuschlagte Gesamtauftragswert wird daher nicht veröffentlicht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 047-138039
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Straßenbeleuchtung Aurich
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/10/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: swb Beleuchtung GmbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 20
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: anna.zok@swb-gruppe.de
Telefon: +49 421359-4686
Fax: +49 421359-4549
Internet-Adresse: https://www.swb.de/beleuchtung/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 7 287 500,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Mit dieser Bekanntmachung wird eine bereits erfolgte Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Von Interessensbekundungen und/oder Angeboten bitten wir daher abzusehen.
2. Der ursprünglich veranschlagte Gesamtwert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 9,0 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert), ohne dass eine Änderung im Sinne des § 132 GWB vorliegt. Die Bekanntgabe des bezuschlagten Gesamtauftragswerts unterfällt den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers (§ 39
Abs. 6 Nr. 3 VgV). Der bezuschlagte Gesamtauftragswert wird daher nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W61BZ
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hatte einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle konnte bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzte voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebotangenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Die Frist begann am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/10/2023