Beschreibung der Beschaffung
Der Jahresabschluss des LBM wird unter Einbeziehung der Buchführung nach den Vorschriften der §§ 317ff. HGB geprüft. Der Prüfungsumfang wird erweitert nach § 53 HGrG. Neben den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs sollen bei der Prüfung auch der Haushaltsvollzug und die Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen des Ministeriums der Finanzen für das zu prüfende Geschäftsjahr des LBM beachtet werden.
Die Prüfung richtet sich in Form und Inhalt nach den Grundätzen ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer und wird erweitert um eine aussagefähige Erläuterung der einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Des Weiteren ist gemäß § 10 der Organisationsverfügung für den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz vom 01. Januar 2018 die Geschäftsführung unter Berücksichtigung der für Beteiligungen des Landes geltenden Prüfungsbestimmungen zu prüfen.