627280-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
OJ S 238/2021 08/12/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Diehl, Constanze
E-Mail: constanze.diehl@deutschebahn.com
Telefon: +49 6926530560
Fax: +49 6926520063
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47886
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE229 Regen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/12/2020 Ende: 10/12/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 013-029009

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI47886
Bezeichnung des Auftrags:
Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
17/12/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Pintsch GmbH
Postanschrift: Hünxer Str. 149
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46537
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
zu V.2.5 - Unteraufträge für einzelne Teilleistungen können vergeben werden.
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/12/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE229 Regen
Hauptort der Ausführung: Regen
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/12/2020 Ende: 10/12/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Pintsch GmbH
Postanschrift: Hünxer Str. 149
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46537
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Der Hauptvertrag beinhaltet die Vergabe Planungs- und Bauleistungen von neuen Stellwerken auf der Strecke 5634, für die Stellbereiche der Betriebsstellen Grafling km 89,5 und Bay. Eisenstein km 134,5 direkt an der Grenze zu Tschechien, in der Stellwerkstechnologie DSTW. Zudem kommt der Ersatz und die Anbindung von 18 BÜ auf dem Strecken-abschnitt.
Die Übertragungstechnik für die Tk-Einrichtungen DBMAS sind im Bestand auf den Strecken der Zwieseler Spinne heute nicht vorhanden.
Die Strecken wurden bis zur Umstrukturierung PRO2020 durch das ehemalige Regionalnetz Bayerwald betrieben. Für den Betrieb der Bestandsstellwerke SigL90 gilt bis heute Bestandsschutz (Anlage nach derzeitigen Richtlinien der DB nicht mehr regelkonform).
Zum Zeitpunkt der durch den Generalunternehmer durchgeführten Ortsbegehungen lagen der PINTSCH GmbH aus diesem Grund keine Bestandspläne für das System DBMAS vor. Die zur Beurteilung des erforderlichen Planungsumfangs notwendigen Unterlagen (Netzkonzeption DBMAS) wurden nach Vertragsschluss durch den AG übergeben. Für die neu zu planen-den Tk-Einrichtungen DBMAS sind betriebliche, technische und funktionale Abhängigkeiten zu beachten, die sich weit über den Projektbereich der Zwieseler Spinne auf das Gesamtsystem DBMAS auswirken. Die zentralen Komponenten DBMAS sind in der BZ München errichtet. Die für die Strecke 5634 notwendigen Komponenten sind an das zentrale System in der BZ München anzuschalten. Sowohl Teile der zentralen Komponente der DBMAS in München sowie die neu zu errichteten Komponenten DBMAS in Zwiesel sind Bestandteil dieses Nachtragsangebotes.
Diese Abhängigkeiten konnten beim Vertragsschluss nicht erfasst werden und sind somit auch nicht Leistungsbestandteil.
Für die Funktionsfähigkeit der neu zu entwickelnden DSTW sind entgegen der Ausführungen des AN im Nachtragsangebot die Tk-Einrichtungen DBMAS erforderlich. Auf Grund der betrieblich funktionellen Abhängigkeiten sind folgende Stör- und Statusmeldungen in das DBMAS zu implementieren:
• 48V-Stromversorgung,
• EMA/BMA,
• VÜA,
• Klimaüberwachung,
• EWHZ,
• HOA/FBOA,
• Weichenheizungssteuerung,
• Alarm und Störmeldungen FeAK.
Die Implementierung des Übertragungssystems DBMAS ist zur Inbetriebnahme der neuen Stellwerke zwingend erforderlich. Die Tk-Einrichtungen DBMAS dienen dem Personen- und Anlagenschutz, für die Mitarbeiter und die Infrastruktur der DB Netz AG.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Auf Grund des heute gültigen Regelwerkes ist die Anschaltung der Sicherungsanlagen der Stellwerke an das Übertragungssystem DBMAS unumgänglich. Durch den Entfall des Bestandsschutzes ist die Herstellung eines regelkonformen Zustandes durch den 1:1 Ersatzes des SLP Projekt erforderlich.
Gemäß der Einzelbeauftragung wurde der AN durch den AG mit der schlüsselfertigen und termingerechten Erstellung des Projektes beauftragt. Die schlüsselfertige Erstellung des Projektes erfolgt auf Basis eines Vertrages mit einem Pauschalfestpreis.
Da der AN die Anlagen für die Stör- und Statusmeldungen in das DBMAS implementieren muss, ist die Ausführung der Tk-Einrichtung DBMAS durch den AN unumgänglich. Eine Abweichung des GU- Modells würde die Inbetriebnahme des Gesamtprojektes gefährden.
VII.2.3.
Preiserhöhung