627419-2022 - ErgebnisDeutschland-Essen: Straßenbahnschienen
OJ S 218/2022 11/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ruhrbahn GmbH
Postanschrift: Zweigertstr. 34
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail: s.lucius@ruhrbahn.de
Telefon: +49 201/826-2392
Fax: +49 201/826-4000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Rilleneschienengleis für die Altendorfer Straße in Essen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 EU 037, FE-E111
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34941300 Straßenbahnschienen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung der einbaufertigen Gleise gemäß den "Technischen Lieferbedingungen für Rillenschienengleise TL-Ri-1000_25-05-2022" und dem Leistungsverzeichnis.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Altendorfer Straße in Essen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die vorhandenen Gleise auf der Altendorfer Straße haben zwischen der Haltestelle Röntgenstraße und dem Knotenpunkt Helenenstraße die Instandhaltungsgrenzmaße erreicht und müssen aus diesem Grund erneuert werden.
Folgende Werte sind ca.-Angaben:
- 1128 m Rillenschienengleis auf Betonklötze "Typ B",
- 10 Stück Gleisentwässerungskasten
- Montage von 10 Stück beigestellten Gleisanschlusskasten
Es ist ein verbindlicher Liefertermin erforderlich:
• 1. Teillieferung: 24. KW 2023,
• 2. bis 6. Teillieferung in den darauf folgenden 4 Kalenderwochen nach Rücksprache mit der Ruhrbahn GmbH.
Die Einhaltung des Liefertermins stellt ein Musskriterium für die Beteiligung an dieser Ausschreibung dar, siehe Formular A-16_Eigenerklärung Liefertermin.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 181-513410
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4504001147
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Rillenschienengleis für die Altendorfer Straße in Essen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/11/2022
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Voestalpine Turnout Technology Germany GmbH
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.
2. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben.
3. Die Formblätter gemäß Ziffer III.1.1., III.1.2. und III.1.3. sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https:// www.subreport.de/E95454778 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und in Textform auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ElViS einzureichen und hochzuladen.
Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden,
unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bewerber/Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bewerber/Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch. Bei der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden.
4. Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline +49 221/98578-50.
Fragen der Bieter werden grundsätzlich auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation beantwortet. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber beim Auftraggeber informieren.
Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss der Auftraggeber nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221/147-3045
Fax: +49 221/147-2889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1. aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
2. Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1. zu richten.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/11/2022