Eine zuvor durchgeführtes offenes Verfahren zum gleichen Leistungsgegenstand musste aufgehoben werden, da das einzige eingereichte Angebot die eigene Kostenschätzung weit überstiegen hat. In dem sich anschließenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wurde nur der einzige Bieter aus dem offenen Verfahren zum erneuten Angebot aufgefordert und anschließend über das Angebot verhandelt.