627576-2022 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
OJ S 218/2022 11/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stuttgarter Straßenbahnen AG
Postanschrift: Schockenriedstraße 50
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale kaufmännische Services
E-Mail: einkauf@ssb-ag.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neubeschaffung von Stadbahnfahrzeugen der Baureihe S-DT8.16
Referenznummer der Bekanntmachung: 110-2021-0006
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neubeschaffung von Stadbahnfahrzeugen der Baureihe S-DT8.16
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34620000 Schienenfahrzeuge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung: Stuttgarter Straßenbahnen AG , Schockenriedstraße 50 in 70565 Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Neubeschaffung von Stadbahnfahrzeugen der Baureihe S-DT8.16 Die Stuttgarter Straßenbahnen AG betreibt ein Stadtbahnnetz mit 23 Linien und einer Streckenlänge von 239 km. Jährlich befördert die SSB mit 204 Stadtbahnfahrzeugen und 263 Omnibussen ca. 180 Mio. Fahrgäste. Aufgrund des Alters der Stadtbahnwagen S-DT 8.4 und S-DT 8.S ist die Beschaffung von Ersatzfahrzeugen in Form einer sechzehnten Bauserie vom Typ S-DT 8 (Stuttgarter Doppel-Triebwagen mit 8 Achsen) erforderlich. Die im Folgenden beschriebene Serie S-DT 8.16 stellt gegenüber den bereits in Stuttgart vorhandenen Fahrzeugen der vierten bis zur fünfzehnten Bauserie eine Weiterentwicklung dar. Geplant ist es die Fahrzeuge der Serie S-DT 8.4 und optional in weiteren Lieferlosen die Fahrzeuge S-DT 8.S durch diese in dieser Ausschreibung beschriebenen Züge zu ersetzen. Da die Stuttgarter Straßenbahnen AG auf kurzfristig auftretende Bedarfslagen ohne größere zeitliche Verzögerungen reagieren können muss, möchte die Stuttgarter Straßenbahnen AG eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Stadtbahnfahrzeugen der Baureihe S-DT 8.16 schließen. Es ist vorgesehen, dass im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung während der Vertragslaufzeit 40 Stadtbahnfahrzeuge der Baureihe S-DT 8.16 beschafft werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, eine höhere Menge an Stadtbahnfahrzeugen der Baureihe S-DT8.16 zu kaufen. Weiterhin muß eine optionale Lieferung von weiteren 30 baugleichen Stadtbahnwagen in einer minimalen Liefergröße von 10 Fahrzeugen Vertragsbestandteil sein.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
siehe Ausschreibungsunterlagen
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 115-303291
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Neubeschaffung von Stadbahnfahrzeugen der Baureihe S-DT8.16
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/10/2022
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Stadler Deutschland GmbH
Postanschrift: Lessingstr. 102
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13158
Land: Deutschland
E-Mail: katrin.block@stadlerrail.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/11/2022