Beschreibung der Beschaffung
1.Allgemeine Einleitung und Aufgabenbeschreibung zum Projekt: In der Landeshauptstadt Wiesbaden sollen Polleranlagen zur Zufahrtbeschränkung für Fußgänger- und Innenstadtbereiche errichtet werden. In einem Pilotprojekt werden zunächst 3 Querschnitte betrachtet: - Coulinstraße / Michelsberg, Bezeichnung F04 - Kirchgasse / Rheinstraße, Bezeichnung F18 - Klingholzstraße / Bahnhofsplatz, Bezeichnung F32 (Die Bezeichnungen entstammen einem Gesamtkonzept über alle aktuell angedachten Standorte. Dies sind ca. 40 Stück.). Inhalt dieser Ausschreibung sind alle erforderlichen Ingenieurleistungen, bestehend aus: - Komplette Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung der Polleranlagen inkl. erforderlicher Tiefbaumaßnahmen an den definierten Standorten des Pilotprojekts. - Erstellung eines Lastenhefts für die hard- und softwareseitige Anlagensteuerung für die Gesamtanlage (bis zu 40 Standorte). 2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 ohne Aufgliederung in einzelne Anlagengruppen. Darüber hinaus die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen: - Marktuntersuchung Pollertechnologien - Datenschutzkonzept Videoüberwachung - Lastenheft Steuerungs- und Überwachungstechnik - Begleitung, Dokumentation Probebetrieb über 24 Monate - Bearbeitung von (Fach-) Planungsdisziplinen außerhalb der Technischen Ausrüstung gem. HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56 Hinweis: Es ist keine Beauftragung weiterer Planungsleistungen (z.B. Objektplanung, Fachplanung) im Projekt geplant. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2021 vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten an einen Generalunternehmer zu vergeben. 3. Optionen: Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung des Fördermittelgebers und der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: Pilotprojekt, 3 Querschnitte Stufe II: optionale Abrufe weiterer (bis zu ca. 37) Querschnitte in einem Zeitrahmen bis ca. Ende 2031 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z.B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. 4. anrechenbare Kosten: Pilotprojekt: 750.000 € netto, HZ II