5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45215100 Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen, 45215140 Bau von Krankenhauseinrichtungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Kreisfreie Stadt (DE262)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/05/2027
Enddatum der Laufzeit: 01/05/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: A) Eigenerklärung zu den Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden), Kontaktdaten, Unternehmensgröße) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden), Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße) (Formblatt B.1).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: B) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: C) Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Bewerber anzuzeigen (Formblatt B.2.).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: D) Eigenerklärung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (soweit einschlägig) (Formblatt B.2.).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: E) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (Formblatt B.2.).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: F) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis E und H bis K geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: G) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A), sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Unternehmen, deren Kapazität in Anspruch genommen werden sollen, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die es zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.). 2. Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen (Formblatt B.2.). 3. Eigenerklärung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (soweit einschlägig) (Formblatt B.2.). 4. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (Formblatt B.2.). 5. Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts, je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A). Dasselbe gilt, wenn bei dem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 6 VOB/A). Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt B.4.)).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: H) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bewerberbogen, Formblatt B.1.).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: I) Eigenerklärung des Bewerbers, dass in Bezug auf den Bewerber ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Formblatt B.2.). Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bewerber verpflichtet, dies mitzuteilen und den Insolvenzplan vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: J) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat (Formblatt B.2.).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: K) Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten fünf (5) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2020) ausgeführten vergleichbaren Leistungen, unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen oder Gewerke und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich) (Formblatt B.1.). Vergleichbare Leistungen sind Planungs- und Bauleistungen, die der Bewerber als Generalunternehmer/Generalübernehmer erbracht hat. Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: L) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: 1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 10 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 2. Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 2 und 3, sind vom Bewerber drei (3) Referenzen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 5 Jahren (rechtsgeschäftliche Abnahme nicht älter als 2021) vorzulegen, die der Bewerber als Generalunternehmer ausgeführt hat. Für diese Referenzen sind Auftragsgegenstand (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (Leistungsphasen und/oder Kostengruppen), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 300+400 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse) anzugeben. Die Angaben der zu wertenden Referenzen sind im Formblatt B.1. - Bewerberbogen, Unterpunkt G, einzutragen, das mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. 3. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird hingewiesen. 4. Bewertet werden maximal 3 Referenzen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 5 Jahren, (rechtsgeschäftliche Abnahme nicht älter als 2021), die der Bewerber als Generalunternehmer ausgeführt hat. Eine Ausführung als Generalunternehmer liegt dann vor, wenn der Bewerber die Bauleistungen der Kostengruppe 300 (Bauwerk – Baukonstruktion) und der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen), hiervon mind. die Kostengruppen 410, 420 und 440, erbracht hat. Diese Referenzen werden jeweils wie folgt bewertet: a. Projektvolumen (KGR 200-600) ≥ 15,0. Mio. EUR netto: max. 5 Punkte). b. 2 Zusatzpunkte, wenn es sich bei dem Referenzprojekt um ein Ärztehaus oder vergleichbar handelt. c. 1 Zusatzpunkt, wenn auch die Leistungsphase 5 nach HOAI erbracht wurde. 5. Hinweise zur Wertung: a) Geringere Projektvolumina werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. b) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt dann als abgeschlossen, wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist. c) Die Zusatzpunkte werden mehrfach vergeben. d) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (vgl. Formblatt B.1.). e) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben, sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und Angaben über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt. f) Je Referenzprojekt können somit max. 8 Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. 24 Punkte erreicht werden. g) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten. h) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 10
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Auftragsbezogenes Terminkonzept - Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Grundlage eines auftragsbezogenen Terminkonzepts. Es wird auf die Festlegung in Ziffer 5.3.2 und 5.5.2 den Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Gesamtpreis - Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zunächst auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises für die ausgeschriebene Leistung. Es wird auf die Festlegungen in Ziffer 5.3.3 und Ziffer 5.5.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 85
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 20/11/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bewerber- und Bieterunterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bewerber muss daher bereits mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.5.). Sollte es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft handeln, so muss diese Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH