628498-2021 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Tunnelbeleuchtung
OJ S 238/2021 08/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gür, Emre
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
S21- Lieferung Tunnelsicherheitsbeleuchtung HIT
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54523
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34993100 Tunnelbeleuchtung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
S21- Lieferung Tunnelsicherheitsbeleuchtung HIT
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34993100 Tunnelbeleuchtung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung Tunnelsicherheitsbeleuchtung HIT
Einzelrohre mit max. 2 .500 mm Länge, verfügbar in zwei
unterschiedlichen Standardlängen, inklusive
Leuchtenausschnitte zum komplett bündigen Einbau und
Befestigung der LED- Handlaufleuchten und inklusive kompletter
Wandbefestigung, bestehend aus Wandhalter zur Befestigung
mittels Schlaganker in der Tunnelwand.
Aufnahme der vertikalen Befestigungsstäbe und Verbindungsrohre mit verschiebbaren Innenhalter, einschließlich
erforderlichen Befestigungsmaterial, Endbögen mit
Leitungseinführung, Verschwenkungen, Isoliermittelstück für
mind. 1 5 kV mit Leitungseinführung, Kabeleinführung normal.
Für die geforderte Beleuchtung der Fluchtwegbeschilderung
sowie der Notrufsäulen ist der HiT mit zusätzlichen nach oben
gerichteten Leuchten auszurüsten ist. De Leuchte für die
Notrufsäule jeweils über einen eigenen Stromkreis vom
nächstgelegenen NVG versorgt werden muss und dadurch
separat überwacht werden kann.
Wandbefestigung in Abständen kleiner 3 m unter
Berücksichtigung der Festigkeit und Durchbiegung des
Handlaufs sowie der Befestigungsteile gemäß Ril 8 53.
Die Ril 8 53.1001 Kapitel 5 Absatz 1 9 und die statische
Betrachtung nach Ril 8 53.2001 Kapitel 3 Absatz 2 2 ist
einzuhalten.
Der Einbau von klappbaren Handlaufelementen muss möglich
sein, u m z .B . d en Zugang zu Löschwassereinrichtungen sicher
zu stellen. Dabei sollte auch im klappbaren Teil mindestens eine
Leuchte montierbar sein, u m bei geschlossenem Handlauf die
Durchgängigkeit der Beleuchtung sicher zu stellen. D er
Handlauf die Tunnelnotrufsäulen, welche an der Tunnelwand
angebracht sind, beleuchten.
Die für die TSB verwendeten Bauteile und Komponenten
müssen den elektrischen, mechanischen, aerodynamischen,
chemischen, lichttechnischen und thermischen Anforderungen
und Beanspruchungen am Einbauort genügen.
Folgende Prüfberichte/ Unterlagen für den beleuchteten LEDHandlauf
müssen vorliegen:
- vollständig bemaßte Einzelskizzen von allen
Handlaufelementen und Befestigungen
- Montagebeschreibung
- Zulässig für Kurzschlussstrom IK= 4 0 kA ( n ach Ril
997.0205A 0 1)
- Lichtberechnung zur Ausleuchtung des Fluchtweges gemäß
Lastenheft TSB 5 Lux Mindestbeleuchtungsstärke auf dem
Rettungsweg ( b is 1 ,2 m Breite)
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 159-421206
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
S21- Lieferung Tunnelsicherheitsbeleuchtung HIT
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers hat sich auf Grund von konzeptionell geänderten Anforderungen für die Realisierung der Tunnelsicherheitsbeleuchtung mittels Handlaufs mit integrierter Tunnelsicherheitsbeleuchtung (HiT) wesentlich geändert. Es ergeben sich hierdurch nicht unwesentliche Auswirkungen auf das bisherige bautechnologische Realisierungskonzept, insbesondere auf die Montagetechnik in den Tunneln, die konstruktive Ausgestaltung der Handlaufrohraufnahme, den Anprallschutz und die elektrotechnische Dimensionierung im Kurzschlussfall. Diese Themen reflektieren auf die projektspezifischen Anforderungen an die Sicherheit resp. den Eisenbahnbetrieb im Tunnelkomplex von S21. Die Anfrage des Auftraggebers kann daher in der ursprünglichen Form nicht mehr aufrechterhalten werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/12/2021