628740-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Kabelinfrastruktur
OJ S 200/2023 17/10/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christian Sauer, Felix Isack
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
HWK_Ahrtalbahn, 1. Bauabschnitt, Telekommunikationsarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61883
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45314300 Kabelinfrastruktur
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31625200 Brandmeldeanlagen, 31625300 Einbruchmeldeanlagen, 45312100 Installation von Brandmeldeanlagen, 45314310 Verlegen von Kabeln
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Wiederaufbau der TK-Anlagen der Ahrtalbahn im Abschnitt Remagen-Walporzheim
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/03/2023 Ende: 31/03/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 045-133813

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 22FEI61883_92321065_MKA01
Bezeichnung des Auftrags:
HWK_Ahrtalbahn, 1. Bauabschnitt, Telekommunikationsarbeiten
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
27/02/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/10/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
45314300 Kabelinfrastruktur
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31625200 Brandmeldeanlagen, 31625300 Einbruchmeldeanlagen, 45312100 Installation von Brandmeldeanlagen, 45314310 Verlegen von Kabeln
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Hauptort der Ausführung: Ahrweiler
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Wiederaufbau der TK-Anlagen der Ahrtalbahn im Abschnitt Remagen-Walporzheim
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/03/2023 Ende: 31/03/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
MKA01: Einbau Wechselrichter je in Ahrweiler und Bad Bodendorf
(Vorläufiger) Wert der Änderung: 20.000 EUR (netto)
Frühere Änderungen: Wert insg. 0 EUR
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Im Rahmen des Projekts wurden die klassischen Leistungsphasen der HOAI durchlaufen. Basierend auf der Entwurfsplanung wurden herstellerneutrale Ausschreibungsunterlagen in angemessener Zeit erstellt und auf dem Markt vergeben. Dadurch wurde die Sorgfaltspflicht des Projekts erfüllt.
Nach der Vergabe stellte sich im Zuge der Ausführungsplanung heraus, dass die zum Zeitpunkt der Bauphase verfügbaren USV-Anlagen nicht den technischen Sicherheitskriterien entsprechen. Um die geforderten Schutz- und Sicherheitsbedingungen zu erfüllen, müssen die beauftragten Gleichrichteranlagen an den ESTW-Standorten zusätzlich mit nachgelagerten Wechselrichtern ausgestattet werden
VII.2.3.
Preiserhöhung