629214-2022 - ErgebnisDeutschland-Schorndorf: Computeranlagen und Zubehör
OJ S 219/2022 14/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Schorndorf - Fachbereich Gebäudemanagement
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 9
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@schorndorf.de
Telefon: +49 71816022633
Fax: +49 718160272633
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de/willkommen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung und Installation Digitaler Tafelsysteme
Referenznummer der Bekanntmachung: FB65_2022_2.17_2.23_01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung und Installation Digitaler Tafelsysteme.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 95 820,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30195000 Tafeln, 32270000 Digitale Übertragungsgeräte, 32322000 Multimediaausrüstung, 38652120 Videoprojektoren, 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Hauptort der Ausführung: 73614 Schorndorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Schorndorf will den dringenden Bedarf an Multimediaausstattung in den Schorndorfer
Schulen gerecht werden. Die Digitalisierung ermöglicht neue Wege des Lernens und Lehrens.
In diesem Zuge plant die Stadt Schorndorf die Beschaffung von Präsentationsmedien im
Unterricht.
Die weiterführenden Schulen wurden bereits mit über 80 der hier ausgeschriebenen
Tafelsystemen ausgestattet, um diese für die digitale Zukunft zu rüsten. Kern des Konzepts ist
ein interaktives Tafelsystem, bestehend aus einem interaktiven Display, welches auf einem
manuell höhenverstellbarem Pylonensystem montiert ist.
Unter Beteiligung der Vertreter*innen der Schulen wurden pädagogische Konzepte und Ziele in
technische Anforderungen zur Schaffung eines Schorndorfer Standards übersetzt. Um eine
möglichst homogene Systemlandschaft, Bedienung, Grundfunktionalität, Installation und Betrieb
zu gewährleisten, müssen alle geforderten Produkte von demselben Hersteller sein. Mit der
vorliegenden Ausschreibung soll dieser Standard weiter gefestigt werden.
Die folgende Ausschreibung hat zum Ziel zwei Grundschule (Rainbrunnenschule und
Fuchshofschule) vollständig auszustatten, sodass diese rechtzeitig zum Schuljahr 2022/2023
eröffnet werden können.
Die Vergabe umfasst
- interaktive Displays des Herstellers i3-Technologies, Modell i3TOUCH EX86
- dafür geeignete Pylonensysteme
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 093-253346
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: FB65_2022_2.17_2.23_01
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe KROmedia e.K.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: KROmedia e.K.
Postanschrift: Auf der Stücke 2
Ort: Haiger
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 35708
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@kromedia.de
Telefon: +49 73197560
Fax: +49 27739169420
Internet-Adresse: http://www.kromedia.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 95 820,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YY5Z
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/11/2022