629290-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Fachplanung Gebäude und Innenräume
OJ S 177/2026 14/09/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMedizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH
E-Mailb.blomtrath@medizinisches-zentrum.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersFreizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFachplanung Gebäude und Innenräume
BeschreibungDas Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG Westfalen) plant die energetische Sanierung sowie weitere bauliche Maßnahmen der Einrichtung Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Wesentliche Teile des Vorhabens zur energetischen Sanierung befinden sich bereits im Zuge von geförderten Maßnahmen (EFRE) in der Planung. Weitere Baumaßnahmen sollen nun folgen. Dies betrifft Umbauten in verschiedenen Bauteilen (z.B. Umbau Therapiebereiche, Büros, Sanierung Dachflächen) sowie die Umgestaltung des Haupteinganges. Die Einrichtung Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb sein, und alle Patienten werden weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Gegenstand der hier angefragten Leistungen sind Planungsleistungen Architektur (Gebäude und Innenräume, Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 4-8, §33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10). Teile der Maßnahmen befinden sich bereits in unterschiedlichen Planungsphasen. Daher sind nicht alle Leistungsphasen Bestandteil der angefragten Leistungen. Folgende Leistungsphasen sind Gegenstand des zu vergebenden Auftrages: - Umbau/Neubau Haupteingang: Leistungsphasen 4 bis 8, - Weitere Umbaubereiche: Leistungsphase 8. Die bereits laufenden Maßnahmen sind teilweise gefördert (EFRE). Es ist auf die strikte Trennung geförderter und nicht geförderter Maßnahmen zu achten, insbesondere bei Aufmaß und Abrechnung. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Architektenvertrag (Teil C) verwiesen.
Kennung des Verfahrens62b3a9ed-9138-4d7f-b467-607f6ec80873
Interne KennungMZG-EU-08.1/2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDas oben bezeichnete Vergabeverfahren wird hiermit aufgehoben. Ein Zuschlag wird nicht erteilt. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Beschaffungsbedarf in einem neuen Vergabeverfahren zu vergeben. Die entsprechende europaweite Auftragsbekanntmachung mit angepassten Eignungsanforderungen soll voraussichtlich in der 38. Kalenderwoche 2026 veröffentlicht werden. Interessierte Unternehmen werden gebeten, die Veröffentlichungen zu verfolgen; eine erneute Teilnahme am neuen Verfahren steht allen Unternehmen offen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPeter-Hartmann-Allee 1  
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEinrichtung Martinusquelle
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YXSMPZM# (A) Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) sind zu beachten und werden vertraglich abgebildet. (B) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter/Bietergemeinschaft sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. (C) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Eine Einreichung auf dem Postweg, die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform oder per E-Mail ist unzulässig. Etwaige in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFachplanung Gebäude und Innenräume
BeschreibungDas Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG Westfalen) plant die energetische Sanierung sowie weitere bauliche Maßnahmen der Einrichtung Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Wesentliche Teile des Vorhabens zur energetischen Sanierung befinden sich bereits im Zuge von geförderten Maßnahmen (EFRE) in der Planung. Weitere Baumaßnahmen sollen nun folgen. Dies betrifft Umbauten in verschiedenen Bauteilen (z.B. Umbau Therapiebereiche, Büros, Sanierung Dachflächen) sowie die Umgestaltung des Haupteinganges. Die Einrichtung Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb sein, und alle Patienten werden weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Gegenstand der hier angefragten Leistungen sind Planungsleistungen Architektur (Gebäude und Innenräume, Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 4-8, §33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10). Teile der Maßnahmen befinden sich bereits in unterschiedlichen Planungsphasen. Daher sind nicht alle Leistungsphasen Bestandteil der angefragten Leistungen. Folgende Leistungsphasen sind Gegenstand des zu vergebenden Auftrages: - Umbau/Neubau Haupteingang: Leistungsphasen 4 bis 8, - Weitere Umbaubereiche: Leistungsphase 8. Die bereits laufenden Maßnahmen sind teilweise gefördert (EFRE). Es ist auf die strikte Trennung geförderter und nicht geförderter Maßnahmen zu achten, insbesondere bei Aufmaß und Abrechnung. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. Für die Baumaßnahmen spielen Nachhaltigkeit und somit das zukunftsfähige Bauen eine zentrale Rolle. Die Vorbildfunktion als öffentlicher Bauherr, der Wunsch nach gesunden Gebäuden, ein ökologischer und ökonomischer Betrieb über den gesamten Lebenszyklus, verbunden mit einem soziokulturellen Mehrwert für die Gesellschaft, die Förderung des Ressourcenschutzes und der Abfallvermeidung durch Suffizienz und Zirkularität sowie die Unterstützung der Biodiversität führen zu notwendigen Anforderungen, die weit über die eines energieeffizienten Gebäudes hinausgehen. Auch wenn bei diesen Bauvorhaben als Bestandssanierung explizit keine Zertifizierung nach DGNB oder BNB angestrebt wird, soll sich die Planung und Ausführung verantwortlich an diesen Bewertungskriterien orientieren. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Architektenvertrag (Teil C) verwiesen.
Interne KennungMZG-EU-08.1/2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPeter-Hartmann-Allee 1  
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEinrichtung Martinusquelle
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen(A) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1) einzureichen. Es sind folgende Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen: - Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEentG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, 98c AufenthG (gem. Anlage A.10 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. (B) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge), gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks Anlage A.2 "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" anzugeben. Vor Zuschlagserteilung kann die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf gesondertes Verlangen die namentliche Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer fordern, sofern diese Angabe nicht bereits mit dem Angebot erfolgt ist. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck Anlage A.2 "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, sofern diese Angabe nicht bereits mit dem Angebot erfolgt ist. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.3) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (C) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe), so gilt das Folgende: Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe". Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.4 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Wertungspunkte für das Kriterium "Preis" werden aus der Wertungssumme des Angebotes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten und unterschriebenen Preisblätter als Anlage A.13 zu diesen Bewerbungsbedingungen (Teil A) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber (einzureichen als Vordruck Q.1)
BeschreibungDie Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Für die Einreichung des Konzepts ist der Vordruck Q.1 zu benutzen. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird vom Bieter erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu dem Auftraggeber (ggf. Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer), - Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für den Auftraggeber, - Reaktion auf Fehler / besondere Situationen, - Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept zur Qualitätssicherung (einzureichen als Vordruck Q.2)
BeschreibungDie Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Für die Einreichung des Konzepts ist der Vordruck Q.2 zu benutzen. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Qualitätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage - Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken - Einleitung von Korrekturmaßnahmen - Durchsetzung der Qualitätsvorgaben - Reaktionszeit bei Konflikten - Vermeidung und Beseitigung von Mängeln Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle (einzureichen als Vordruck Q.3)
BeschreibungDie Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Für die Einreichung des Konzepts ist der Vordruck Q.3 zu benutzen. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfahrens zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle sowie der zeitlichen Weitergabe dieser an den Auftraggeber während der Projektdurchführung. Der Bieter hat dabei die Bezugsquellen für die ermittelten Kosten je Leistungsphase transparent zu beschreiben. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErreichbarkeit und Verfügbarkeit des Projektteams (Vordruck Anlage A.12 zu Teil A): Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters (Leistungsphase 8)
BeschreibungVor-Ort-Präsenz des Bauleiters (Leistungsphase 8) - Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters an 3 oder mehr Tagen/Woche - 75 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters an 2 Tagen/Woche - 50 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters an 1 Tag/Woche - 25 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters an 0 Tagen/Woche - 0 Punkte Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie die vor-Ort-Präsenz des Bauleiters im vorgenannten Sinne in der Leistungsphase 8 gewährleistet wird. Die Ausführungen im Vordruck Anlage A.12 dienen der Plausibilisierung der dort gemachten Angaben zur Vor-Ort-Präsenz.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErreichbarkeit und Verfügbarkeit des Projektteams (Vordruck Anlage A.12 zu Teil A): Problembezogene Reaktionszeit entscheidungsbefugtes Personal (sämtliche Leistungsphasen)
BeschreibungProblembezogene Reaktionszeit entscheidungsbefugtes Personal (sämtliche Leistungsphasen) - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 75 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar ab 2 bis 4 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar ab 4 und unter 6 Stunden ab Mitteilung - 25 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar in mehr als 6 Stunden ab Mitteilung - 0 Punkte Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie der Bieter in sämtlichen Leistungsphasen auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung herbeigeführt werden kann. Hierzu ist im Vordruck Anlage A.12 anzugeben, mit welchen Mitteln entscheidungsbefugtes Personal eine Klärung in dem zuvor angegebenen Zeitfenster herbeiführen kann. Die Entscheidung kann persönlich vor Ort, telefonisch oder mittels digitaler Kommunikationsmittel erfolgen. Die erbetenen Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben zur Reaktionszeit.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMedizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMedizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH
Registrierungsnummer05252-9500
PostanschriftPeter-Hartmann-Allee 1
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
E-Mailb.blomtrath@medizinisches-zentrum.de
Telefon+49 5252-9500
Internetadressehttps://www.medizinisches-zentrum.de/
Profil des Erwerbershttps://www.medizinisches-zentrum.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Str. 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 2514113094
Fax+49 2514112165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung38f781e6-24ae-473f-8180-ef5716328d64  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/09/2026 22:29:54 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung629290-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe177/2026
Datum der Veröffentlichung14/09/2026