629408-2021 - ErgebnisDeutschland-Britz: Bauarbeiten für Brücken
OJ S 240/2021 10/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Liepe vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg
Postanschrift: Eisenwerkstraße 11
Ort: Britz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16230
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Katrin Voigt
E-Mail: bauamt@amt-bco.de
Telefon: +49 3334457-627
Fax: +49 3334457-650
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://britz-chorin-oderberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW, km 80,15 bei Liepe
Referenznummer der Bekanntmachung: ABCO-LI-01/2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45221100 Bauarbeiten für Brücken
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW, km 80,15 bei 16248 Liepe
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 4 290 907,95 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE405 Barnim
Hauptort der Ausführung: Havel-Oder-Wasserstraße, km 80,15, Gemarkung Liepe, Flur 003, Flurstück 91 16248 Liepe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Abbruch vorhandene Spannbetonbrücke über die HOW (3 Felder (21,5 m / 46,0 m / 21,5 m / Gesamtstützweite = 89,0 m / Breite zwischen den Geländern = 6,0 m / Brückenfläche = 534,0 m²) einschließlich Unterbauten und Ersatzneubau als Rahmentragwerk mit Stahlverbund-Überbau (Gesamtstützweite = 67,5 m / Breite zwischen den Geländern = 6,0 m / Brückenfläche = 405 m²)
Herstellung:
- Tiefgründung, 18 Ortbetonbohrpfähle, D = 1,20 m, Gesamtlänge 424 m
- Stahlbeton: Unterbau ca. 600 m³, Überbau einschl. Kappen ca. 300 m³
- Stahlbau (Überbau), ca. 235 t
- Schwingungsmassedämpfer, 8 Stück
- Behelfsspundwände, ca. 2100 m²
Erdbau:
- Aushub, ca. 3000 m³
- Einbau, ca. 3300 m³
Abbruch:
- Stahlbeton, ca. 460 m³
- Spannbeton, ca. 350 m³
- Behelfsspundwände, ca. 2100 m²
Straßenbau im Rampenbereich: Abbruch und Neubau ca. 700 m²
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 124-327300
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: ABCO-LI-01/21
Los-Nr.: 01
Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzneubau der Brücke über die HOW km 80,15
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BUDIMEX SA
Postanschrift: Siedmiogrodzka
Ort: Warszawa
NUTS-Code: PL911 Miasto Warszawa
Postleitzahl: 01-204
Land: Polen
Telefon: +48 511622-797
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 4 290 907,95 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 290 907,95 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Angebote sind elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
2. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabe-Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Unternehmens gegen geltendes Recht, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
3. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung bzw. für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
4. Der Bieter hat den Nachweis der Eignung mit dem Angebot zu erbringen.
5. Die "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
6. Im Fall von Bietergemeinschaften oder des Einsatzes von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
7. Finanzierungspartner ist die Bundesrepublik Deutschland - Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel auf Grundlage § 41 Abs. 5 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEWRZ2L
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-866-1719
Fax: +49 331-866-1652
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/12/2021