62943-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Österreich – Automationsgeräte für Bibliotheken – WU Wien - Erneuerung der Sortieranlage
OJ S 20/2025 29/01/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWirtschaftsuniversität Wien
E-Mailkanzlei@schramm-oehler.at
Rechtsform des ErwerbersEinrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWU Wien - Erneuerung der Sortieranlage
BeschreibungZiel des Vergabeverfahrens ist die Erneuerung der Sortieranlage samt Förderband für das RFID-System der Universitätsbibliothek der WU Wien.
Kennung des Verfahrensab4e9ee3-bb3c-4eaf-a01b-625fb506d434
Interne Kennung142500
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30238000 Automationsgeräte für Bibliotheken
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDer gegenständliche Auftrag fällt nicht in den Oberschwellenbereich, sondern in den Unterschwellenbereich, da die Schwelle von EUR 221.000,00 für Lieferaufträge nicht überschritten wird. Die Auftraggeberin hat sich gegenständlich jedoch freiwillig für eine europaweite ex-ante Transparenzbekanntmachung entschieden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0485
TitelWU Wien - Erneuerung der Sortieranlage
BeschreibungZiel des Vergabeverfahrens ist die Erneuerung der Sortieranlage samt Förderband für das RFID-System der Universitätsbibliothek der WU Wien.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30238000 Automationsgeräte für Bibliotheken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenAd "Abschnitt VI.5: Vertrag": Es ist noch kein Vertrag abgeschlossen. Das Datum über die Auswahl des Gewinners (Feld: "Datum der Auswahl des Gewinners") wurde lediglich in das Formular eingefügt, da die eingesetzte Vergabeplattform die Eingabe zwingend verlangt. Ein Vertrag wird jedenfalls erst abgeschlossen werden, wenn die bekanntgemachte ex-ante-Transparenzbekanntmachung bestandsfest ist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungNicht relevant / Ausfüllen des Feldes von der Vergabeplattform zwingend verlangt
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannZuschlagskriterien sind fallbezogen nicht anwendbar/relevant. Die Angaben erfolgen nur, weil die eingesetzte Vergabeplattform sie für diese Felder zwingend verlangt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeTeilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige BegründungDie WU Wien führte 2011 ein offenes Vergabeverfahren gemäß BVergG 2006 im Oberschwellenbereich zur Umstellung des vorhandenen Barcode- und Magnetstreifensystems der Universitätsbibliothek auf ein RFID-System durch. Der Leistungsgegenstand umfasste die Lieferung und Installation der für das RFID-System zentralen Hard- und Softwarekomponenten. Die ursprüngliche Auftragssumme betrug EUR 909.529,64. In weiterer Folge wurde die „Rahmenvereinbarung für die Beschaffung des RFID-Systems der Universitätsbibliothek der WU (Wirtschaftsuniversität Wien)" samt einer Wartungsvereinbarung mit dem Bestbieter, der Fa XXXX abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung selbst endete nach drei Jahren, die Wartungsvereinbarung ist weiterhin aufrecht. Die WU Wien plant, die Sortieranlage samt Förderband aufgrund von Verschleiß zu erneuern. Bei Beschaffung vom ursprünglichen Auftragnehmer ist es möglich, den Austausch lediglich auf diese beiden Komponenten zu beschränken. Bei Durchführung einer neuen Ausschreibung müsste hingegen der gesamte Rückgabeautomat neu beschafft und eine Softwareanpassung vorgenommen werden. Der derzeitige Auftragnehmer SmartFreq Ltd. hat ein Angebot für die Lieferung und Installation der Sortieranlage samt Förderband mit geschätzten Gesamtkosten von 97.800,00 EUR (jeweils exkl. USt.) vorgelegt. Die beabsichtigte Erneuerung der Sortieranlage samt Förderband ist daher als zulässige Bagatelländerung gemäß 365 Abs 3 Z 1 BVergG zu qualifizieren. Als unwesentliche Bagatelländerungen anzusehen sind Änderungen der Auftragssumme, welche (1) die in § 12 Abs 1 BVergG genannten Schwellenwerte des Oberschwellenbereichs (im gegenständlichen Fall: EUR 221.000) sowie (2) 10 % der ursprünglichen Auftragssumme nicht übersteigen und (3) den Gesamtcharakter des Vertrages nicht verändern. Im Falle mehrerer aufeinander folgender Änderungen sind die jeweiligen Werte zusammenzurechnen. Zu (1): Der geschätzte Auftragswert der Erneuerung der Sortieranlage samt Förderband liegt deutlich unter EUR 221.000. Zu (2): Der ursprüngliche Auftragswert in Höhe von EUR 909.529,64 ist gemäß § 365 Abs 5 BVergG zu indexieren. Nach der Wartungsvereinbarung sind die im verbesserten Angebot angebotenen Preise nach dem VPI 2005 wertgesichert. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den Monat der Zuschlagserteilung verlautbarte Indexzahl. Ausgehend von einem Betrag in der Höhe von EUR 909 952,96 und einer Zuschlagserteilung im Jänner 2012 entspricht dieser Betrag heute einem Wert von EUR 1.302.142,68. Somit betragen 10 % der indexierten ursprünglichen Auftragssumme EUR 130.214,26. Gegenständlich liegen beide Angebote des bisherigen Auftragnehmers klar unter diesem Wert. Zu (3): Ebenso wird mit der beabsichtigten Änderung auch der Gesamtcharakter des Vertrages nicht verändert. Im Übrigen kann die beabsichtigte Beschaffung weiters auch auf § 365 Abs 3 Z 5 BVergG (zusätzliche, erforderliche Leistung bis zu 50% des ursprünglichen Auftragswerts, wenn ein Auftragnehmerwechsel unzumutbar wäre) gestützt werden.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0485
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSmartfreq Ltd
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0485
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelWU Wien - Erneuerung der Sortieranlage
Datum der Auswahl des Gewinners26/09/2024
8. Organisationen
8.1.
ORG-3446
Offizielle BezeichnungWirtschaftsuniversität Wien
Registrierungsnummer9110005462398
PostanschriftWelthandelsplatz 1
StadtWien
Postleitzahl1020
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
KontaktpersonRA Dr. Georg Zellhofer
E-Mailkanzlei@schramm-oehler.at
Telefon+43 14097609
Fax+43 1409760930
Internetadressehttps://www.schramm-oehler.at/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0175
Offizielle BezeichnungBundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer9110008059823
PostanschriftErdbergstraße 192-196
StadtWien
Postleitzahl1030
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
E-Maileinlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon+43 160149
Internetadressehttps://www.bvwg.gv.at/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7405
Offizielle BezeichnungSmartfreq Ltd
Registrierungsnummer-
PostanschriftGyár u. 2 (Bánki D 260m )
StadtBudaörs
Postleitzahl2040
Land, Gliederung (NUTS)Pest (HU120)
LandUngarn
E-Mailoffice@smartfreq.hu
Telefon+36 23200128
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0485
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf9a85f9e-1a7c-4135-914c-dd4570459bc3  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/01/2025 15:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung62943-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe20/2025
Datum der Veröffentlichung29/01/2025