Die Coronabedingten Produktions- und Lieferschwankungen als auch die Preissteigerungen auf dem Rohstoff- und Produktionsmarkt, in diesem Fall verbunden mit einem rapiden An-stieg der Stahlpreise von 60% innerhalb von 5 Monate, war nicht vorherzusehen.
Ein Wechsel des AN wäre projektschädlich, da es innerhalb der knappen Terminvorgaben zu
weiteren Verzögerungen kommen würde. Allein eine erneute Ausschreibung würde einen Zeit-verzug von ca. 4 Monaten bedeuten. Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten würden diese Summe die aktuelle Nachtragssumme bei weitem überschreiten.
Gleichzeitig ist bei einer neuen Ausschreibung der Leistung keine Reduzierung der Kosten zu
erwarten, da neben einem Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik, Gewährleistungsfragen und Übergabe, auch die maßgeblichen (Nachtrags-) Kosten, die aufgrund der sehr starken Materialkostensteigerung beansprucht werden, bei anderen Unternehmen in gleicher Form anzusetzen sind.