Kriterien für die Bewertung der Projekte
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
--Konzept -/Leitidee
--Bauliche, technische Anlagen
- städtebauliche Gestaltung
- städtebauliche Einbindung
- Erscheinungsbild
- Formgebung, Materialität
--Verkehr und Erschließung
- Funktionalität u.a. auch hinsichtlich Lärmschutz
- Sicherung der Erschließungsfunktion
- Barrierefreiheit
--Grün- und Freiflächengestaltung
- Einbindung in die freie Landschaft bzw. ins Stadtbild
- Verknüpfung der umliegenden Bereiche (vor allem bezüglich der Fußgänger- und Radwegebeziehungen)
- Gestaltung und Qualität des öffentlichen Raumes
- Fernwirkung der Bauwerke z.B. Lüftungskamin
- Funktionalität
- Barrierefreiheit
--Wirtschaftlichkeit, Energie und Nachhaltigkeit, grobe Kostenschätzung