Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Oberleitungsarbeiten km 190,100 - 195,8002
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 19/09/2019Ende: 31/12/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 118-287546
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 19FEI40397_92275870_2_NT17
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 - OLA Hauptbaumaßnahme, km 190,100 - 195,800
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 19/09/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Rail Power Systems GmbH
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 07/12/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hauptort der Ausführung:
S6 erste Baustufe, 4 - gleisiger Ausbau Frankfurt (M) West - Bad Vilbel
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Oberleitungsarbeiten km 190,100 - 195,8002
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 19/09/2019Ende: 31/12/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Rail Power Systems GmbH
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NA017_Los 2: RPS Planung Umtrassierung Hp Eschersheim
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Zwischen dem geplanten S-Bahn-Haltepunkt Frankfurt-Eschersheim und der EÜ Niedwiesenstraße sind Änderungen in der Trassierung für alle vier Gleise notwendig geworden. Zum einen aufgrund der Realisierung von Lärmschutzwänden an der Planfeststellungsgrenze seitlich der neuen S-Bahn-Gleise, zum anderen wegen der Umsetzung von Anforderungen aus dem Fachgewerk Oberleitung für die Oberleitungsanlage unterhalb der SÜ Maybachstraße. Für die richtlinienkonforme Errichtung der Lärmschutzwände an der Planfeststellungsgrenze ist der Abstand zum neuen Richtungsgleis der S-Bahn nicht ausreichend. Um ein Planänderungsverfahren zu vermeiden, soll das Richtungsgleis der S-Bahn umtrassiert werden. Weiterhin reichen die lichten Höhen unterhalb der SÜ Maybachstraße nicht aus, so dass die geplante Gradiente um ca. 22 cm abgesenkt werden soll. Der AN wurde aufgefordert, die entsprechenden Planungsleistungen zu erbringen sowie auszuführen. Das Bausoll ändert sich durch diese Maßnahme nicht.