629790-2023 - ErgebnisDeutschland-Wörth: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 201/2023 18/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Wörth
Postanschrift: Erdinger Straße 8a
Ort: Wörth
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle VG Hörlkofen
E-Mail: kuebelsbeck@vg-hoerlkofen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-hoerlkofen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ortererschule Wörth / Generalsanierung mit Erweiterung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Wörth plant das Bauvorhaben „Ortererschule Wörth / Generalsanierung mit Erweiterung, Zentrum für Ganztagsbetreuung, Schul- und Vereinssporthalle“. Die Ortererschule befindet sich südlich der Ortsmitte von Wörth.
.
Die Maßnahmen umfassen:
- Umbau und Modernisierung der Grund- und Mittelschule
- Erweiterung um offenen Ganztagsbereich, Schulkindergarten und Hort
- Neubau einer Schul- und Vereinssporthalle
- Neubau eines Interimsbaus (Container) während des Baustellenbetriebs.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 617 300,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A Erding
Hauptort der Ausführung: Wörth
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Wörth plant das Bauvorhaben „Ortererschule Wörth / Generalsanierung mit Erweiterung, Zentrum für Ganztagsbetreuung, Schul- und Vereinssporthalle“. Die Ortererschule befindet sich südlich der Ortsmitte von Wörth.
.
Die Maßnahmen umfassen:
- Umbau und Modernisierung der Grund- und Mittelschule
- Erweiterung um offenen Ganztagsbereich, Schulkindergarten und Hort
- Neubau einer Schul- und Vereinssporthalle
- Neubau eines Interimsbaus (Container) während des Baustellenbetriebs.
.
Bereits 2021 wurde im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens der Planungsauftrag an ein Architekturbüro erteilt.
.
Die gesamte Maßnahme wird in Bauabschnitte aufgeteilt. Die Maßnahmen werden im laufenden Schulbetrieb durchgeführt. Als erster Bauabschnitt wird die Schul- und Vereinssporthalle entstehen. Darauffolgend werden in zwei Bauabschnitten in den zentralen Gebäudeteilen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Erweiterungen durchgeführt. Während der Baumaßnahmen werden ab dem Beginn der Arbeiten an dem zweiten Bauabschnitt die SchülerInnen in einem Interimsbau (Containeranlage) untergebracht.
.
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Der Leistungsbeginn ist ab September 2023 vorgesehen.
Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild "Tragwerksplanung" gem. §§ 51 HOAI 2021 für alle Bauabschnitte beauftragt.
Im Weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 6 für den Bauabschnitt 1 stufenweise beauftragt.
Die Leistungen werden ab Leistungsstufe 2 für jeden Bauabschnitt separat und stufenweise vergeben.
Ein Anspruch auf Beauftragung aller Bauabschnitte mit jeweils allen Leistungsphasen besteht nicht.
.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 48,1 Mio. € (netto) geschätzt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Organisation / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Qualifikation und Erfahrung / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf
Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 144-456721
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/10/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IBM-TGA-GmbH
Postanschrift: Viehmarktstr. 7
Ort: Moosburg
NUTS-Code: DE21B Freising
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 617 300,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/10/2023