Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Gemäß Finanzierungsvereinbarung ist das öffentliche
Vergaberecht einzuhalten. Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne
Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des Modulvertrages 4 für RSTW
Umbauten. Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. ("wenn der Auftrag aus technischen oder
künstlerischen Gründen oder auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem
bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann."). Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die
Anpassung und Änderung von bestehenden RSTW. Diese können nur durch den Ersteller der
Bestandsanlage realisiert werden.