630008-2023 - ErgebnisDeutschland-Essen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
OJ S 201/2023 18/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: RAG Aktiengesellschaft
Postanschrift: Im Welterbe 10
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail: Heike.Stadler@rag.de
Telefon: +49 2013785308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rag.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Aufsuchung und Gewinnung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Aktivkohletausch an den Grundwasserreinigungsanlagen der RAG Aktiengesellschaft
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-005
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) ist traditionell im Bereich des Steinkohlenbergbaus tätig. Nach Einstellung der Steinkohlenförderung im Jahr 2018, nach über 150 Jahren Steinkohlenbergbau, hat RAG langfristig die Verantwortung für die Bearbeitung der sogenannten Ewigkeitsaufgaben und der endlichen Aufgaben für ihre Bergbauregionen übernommen. Bei den Ewigkeitsaufgaben handelt es sich um die Bearbeitung von Bergbaufolgen, die auf unabsehbare Zeit technische und logistische Maßnahmen erfordern. Hierzu zählen die Grubenwasserhaltung sowie die Grundwasserreinigung an einigen ehemaligen Kokereistandorten und das Grundwassermonitoring an kontaminierten Standorten. In den GWRA´s befinden sich mehrere Aktivkohleadsorber. Dieser Vertrag betrifft den Tausch, die Wartung sowie die Befüllung der Adsorber mit gereinigter bzw. frischer Aktivkohle.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 2 900 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) ist traditionell im Bereich des Steinkohlenbergbaus tätig. Nach Einstellung der Steinkohlenförderung im Jahr 2018, nach über 150 Jahren Steinkohlenbergbau, hat RAG langfristig die Verantwortung für die Bearbeitung der sogenannten Ewigkeitsaufgaben und der endlichen Auf-gaben für ihre Bergbauregionen übernommen. Bei den Ewigkeitsaufgaben handelt es sich um die Bearbeitung von Bergbaufolgen, die auf unabsehbare Zeit technische und logistische Maßnahmen erfordern. Hierzu zählen die Grubenwasserhaltung sowie die Grundwasserreinigung an einigen ehemaligen Kokereistandorten und das Grundwassermonitoring an kontaminierten Standorten. RAG beabsichtigt, über die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages weitere Grund-wasserreinigungsanlagen (GWRA) in Betrieb zu nehmen. Dies kann Auswirkungen auf die Beauftragungslage des AN haben.In den aktuell 20 GWRA´s befinden sich mehrere Aktivkohleadsorber. Die GWRA´s haben überwiegend die Aufgabe Schadstoffe aus dem von Brunnen bzw. Drainagesystemen zugeführten Grundwässer aufzunehmen und auf Einleitgrenzwerte zu reinigen. Diese Reinigung wird erfahrungsgemäß durch eine Aktivkohleadsorption zu 100 % erreicht. Der Aktivkohlebedarf und der Verbrauchszyklus ist abhängig von der Grundwasserergiebigkeit und unterliegt naturgemäß jahreszeitlichen Schwankungen.Dieser Vertrag betrifft den Tausch, die Wartung sowie die Befüllung der Adsorber mit gereinigter bzw. frischer Aktivkohle.Näheres ist dem Leistungsverzeichnis sowie dem beigefügten Vertrag zu entnehmen.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 045-130573
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/09/2023
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/10/2023