Kurze Beschreibung
Das Stadtgebiet Kaarst ist in 4 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Zudem ist für verschiedene Flächen eine Wochenend- und Feiertagsbereitschaft sicherzustellen. Bei den zuerbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwegen sowie Parkplätze. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 oder Granulat 2/4. Die
Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen
Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmenden. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Bereitstellung für Personal und Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 1 bis 6.
Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen.