Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Rahmenvereinbarung soll sein den aktuellen Bedarf von Pflegekräften am Markt kurzfristig aus verschiedenen Ländern durch einen der Vertragspartner abdecken zu können.
Die Vergabe der Rahmenvereinbarung erfolgt im Wege eines offenen Verfahrens gem. §§ 14, 15 VgV. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt.
In diesem Verfahren werden Unternehmen aufgefordert, ein Angebot für eine Rahmenvereinbarung nach Maßgabe dieser Vergabeunterlagen einzureichen. Die eingereichten Angebote werden geprüft und gewertet. Im Rahmen der Wertung zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote wird eine Rangfolge gebildet.
Mit den Unternehmen auf den ersten fünf Plätzen der so ermittelten wirtschaftlichsten Angebote wird eine Rahmenvereinbarung bzw. ein Rahmenvertrag getroffen.
Die Besonderheit einer Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Personal-Vermittlungsagenturen liegt darin, dass mit der Rahmenvereinbarung bereits die Bedingungen für den konkreten Bedarf bzw. den Einzelabruf bereits festgelegt sind.
Diese Rahmenvereinbarung bzw. dieser Rahmenvertrag begründet noch keine unmittelbaren Leistungspflichten.
Eine unmittelbare Leistungspflicht wird durch einen Einzelabruf begründet.
Der Einzelabruf erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß der oben benannten Rangliste.
Kann der Rahmenvertragspartner mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß der oben benannten Rangliste den so angedienten Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen und/oder ausführen, wird der Einzelauftrag dem Rahmenvertragspartner mit dem nächstwirtschaftlichsten Angebot, d.h. dem Angebot auf dem folgenden Rang angedient, usw..
Aufgrund der Marktsättigung im europäischen Raum soll vorzugsweise in Drittländern akquiriert werden.
Sowohl die Anzahl der zu akquirierenden Pflegefachkräfte als auch die Länder werden zu Beginn der Vermittlungstätigkeit zwischen Auftraggeberin (AG) und Auftragnehmerin (AN) abgestimmt.