VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit c) VgV ist eine Direktvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die Firma DRACOON GmbH, Regensburg zulässig, da nur ein Unternehmen in Frage kommt.
DRACOON ist Hersteller und Direktanbieter der Datenaustauschsoftware Dracoon. Nur dieses Unternehmen kann das Upgrade der im einsatzbefindlichen Software Dracoon Hybrid auf Dracoon Cloud anbieten.