Zusätzliche Angaben
Die Eignungsnachweise unter Nr. III.1. sind vollständig, soweit nichts anderes geregelt ist, mit dem Angebot einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge mit Inhaltsverzeichnis und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.1.1 bis III.1.3 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur ein Angebot zugelassen. Fragen zum Vergabeverfahren sind spätestens am 28.10.2021 zu stellen, sodass die Beantwortung noch vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgen kann.