631503-2023 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Hebezeuge und Fördermittel sowie Teile
OJ S 201/2023 18/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Fernverkehr AG (Bukr 13)
Postanschrift: Europa-Allee 78-84
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leistner, Marina
E-Mail: marina.leistner@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029756883
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
23 22 541 008 Rodal-Wechseltechnik DB Fernverkehr AG, Berlin Rummelsburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA68410
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
42400000 Hebezeuge und Fördermittel sowie Teile
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für die Einführung des ICE L bei der DB Fernverkehr AG sind in der Großen Wagenhalle (GroWa) in Berlin Rummelsburg umfängliche Umbauarbeiten an den beiden Hallengleisen erforderlich. Der ICE L als sogenanntes Niederflurfahrzeug ist nicht, wie bei anderen ICE-Baureihen bisher, mit klassischen „H-Drehgestellen“ ausgerüstet. Das ICE L Fahrwerk ist ein abgewandeltes Jakobsdrehgestell, in einachsiger Ausführung, was beim Fahrzeug-hersteller Talgo als Rodal bezeichnet wird.
Dieses Rodal ist mit den vorhandenen Gleisbrücken und den klassischen ICE Radsatz-
Wechslern der GroWa nicht tauschbar. Somit müssen sowohl die Bestandsgleisbrücken
(nicht Bestandteil dieser Vergabe) gegen deutlich größere Gleisbrücken ausgetauscht, als
auch eine neue Wechseltechnik beschafft werden.
Die neue Wechseltechnik muss auf Grund der Bestandsinfrastruktur der GroWa, von der
Hallendecke abgehangene Dacharbeitsbühnen (DAB) und daran befestigten
Lokführerlaufstegen (LLS) inkl. Queraussteifung dieser Laufstege oberhalb des mittleren
Längsförderverkehrswege sowie den Rampen am Beginn und am Ende der
Querförderverkehrswege diversen technischen Anforderungen entsprechen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
42400000 Hebezeuge und Fördermittel sowie Teile
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Rodal-/ Radsatzwechsler, zugehörige Transportfahrwerk und Transportgerät (Mover) für das Werk Berlin Rummelsburg
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Für die Einführung des ICE L bei der DB Fernverkehr AG sind in der Großen Wagenhalle
(GroWa) in Berlin Rummelsburg umfängliche Umbauarbeiten an den beiden Hallengleisen
erforderlich. Der ICE L als sogenanntes Niederflurfahrzeug ist nicht, wie bei anderen ICEBaureihen
bisher, mit klassischen „H-Drehgestelle“ ausgerüstet. Das ICE L Fahrwerk ist ein
abgewandeltes Jakobsdrehgestell, in einachsiger Ausführung, was beim Fahrzeughersteller
Talgo als Rodal bezeichnet wird.
Dieses Rodal ist mit den vorhandenen Gleisbrücken und den klassischen ICE Radsatz-
Wechslern der GroWa nicht tauschbar. Somit müssen sowohl die Bestandsgleisbrücken
(nicht Bestandteil dieser Vergabe) gegen deutlich größere Gleisbrücken ausgetauscht, als
auch eine neue Wechseltechnik beschafft werden.
Die neue Wechseltechnik muss auf Grund der Bestandsinfrastruktur der GroWa, von der
Hallendecke abgehangene Dacharbeitsbühnen (DAB) und daran befestigten
Lokführerlaufstegen (LLS) inkl. Queraussteifung dieser Laufstege oberhalb des mittleren
Längsförderverkehrswege sowie den Rampen am Beginn und am Ende der
Querförderverkehrswege diversen technischen Anforderungen entsprechen.
Eine Inbetriebnahme der GroWa ohne Wechseltechnik für Rodale ist vor dem Hintergrund
der zur Betriebsaufnahme des ICE L (Stand 17.07.2023: am 12.07.2024), erforderlichen
Infrastruktur ein unkalkulierbares Risiko für den Bedarfsträger. Der sich daraus
resultierende nicht fahrplanmäßige Einsatz des ICE L hätte direkte Auswirkungen auf den
Zugverkehr.
Angesichts des nicht verschiebbaren Inbetriebnahmezeitpunktes (geknüpft an
Betriebsaufnahme ICE L) und der technologischen Komplexität und Einzigartigkeit, kann
die Erfüllung dieser Leistung nach Pkt. 2.1.3 nur der Fa. "Büter Hebetechnik GmbH"
zugemutet werden. Die "Büter Hebetechnik GmbH" hat bereits in mehreren
Referenzprojekten erwiesen die Qualitätsanforderungen für diese Maßnahmen voll erfüllen
zu können. Hinzu kommt, dass die "Büter Hebetechnik GmbH" als einziges Unternehmen
am Markt eine fertigentwickelte Lösung für diese Anwendung anbieten kann. Das ergaben
Marktsondierungen, bei denen diverse Vergaben (im Teilnehmerwettbewerb) für diese
Technologie betrachtet wurden. Dabei hat sich herausgestellt, dass nur die "Büter
Hebetechnik GmbH" die ausgeschriebene Technologie zu einem wirtschaftlichen Preis
anbieten konnte. Andere Wettbewerber müssten diese Technologie erst entwickeln, wobei
mit einer Entwicklungs- und Fertigungszeit von mindestens einem Jahr zu rechnen ist
(Diese Entwicklungszeit war für die Erstentwicklung dieser Technologie notwendig). Diese
Entwicklungszeit wäre dem zur Folge mit dem erforderlichen Inbetriebnahmezeitpunkt nicht
vereinbar und hätte somit direkte Auswirkungen auf den fahrplanmäßigen Fahrzeugeinsatz
des ICE L im Fernverkehr der DB AG.
Da die letzte betrachtete Vergabe weniger als 8 Monate zurückliegt (Stand: 17.07.2023), ist
davon auszugehen, dass auch zum aktuellen Zeitpunkt kein anderes Unternehmen für die
Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.
Darüber hinaus gehen mit der Vergabe dieser Leistung an einen Hersteller, der das Produkt
erst noch entwickeln muss, Risiken einher, die für den Auftraggeber/Bedarfsträger unter
den aktuellen Projektbedingungen nicht beherrschbar sind. So bestehen im Rahmen solch
einer Neuentwicklung grundsätzlich die Risiken, dass es zu Verzögerungen, Unsicherheiten
bzgl. der Produktleistung, mangelnde Erfahrung und Qualitätsprobleme kommt. Im Sinne
eines aktiven Risikomanagements können mit der Wahl eines Herstellers mit der
notwendigen Erfahrung und einem darauf ausgerichteten Qualitätsmanagementsystems,
die benannten Risiken auf ein verträgliches Maß minimiert werden. Dafür kommt in diesem
Fall nur die "Büter Hebetechnik GmbH" in Frage.
Somit liegen diverse Gründe vor, weshalb aus technischen Gründen kein Wettbewerb
vorliegt.
Das angedachte Vergabeverfahren ist dementsprechend ohne vorgelagerten
öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
23 22 541 008 Rodal-Wechseltechnik DB Fernverkehr AG, Berlin Rummelsburg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/10/2023
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/10/2023