631507-2023 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Server
OJ S 201/2023 18/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IT Baden-Württemberg
Postanschrift: Krailenshalden Str. 44
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabestelle@bitbw.bwl.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesoberbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rechenzentrum

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung zum Bezug von Citrix-Produkten
Referenznummer der Bekanntmachung: BIT11-0230-370
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48820000 Server
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Bezug von Citrix-Produkten (Hardware, Lizenzen, Instandhaltung und Support) sowie die optionale Verlängerung bestehender Lizenzen (Select) bzw. Maintenance/Wartung und Trade-Up-Optionen bei Bedarf.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50312000 Wartung und Reparatur von Computeranlagen, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart Die Leistungen sind in der Regel am Standort der Bezugsberechtigten zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg bzw. bei anderen Bezugsberechtigten erbracht werden.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Bezug von Citrix-Produkten (Hardware, Lizenzen, Instandhaltung und Support) sowie die optionale Verlängerung bestehender Lizenzen (Select) bzw. Maintenance/Wartung und Trade-Up-Optionen bei Bedarf.
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern.
Appliance Maintenance HW only (initialer Kauf)
In den Folgejahren können weitere Leistungen aus diesem Produktportfolio abgerufen werden. Die Mengen stehen noch nicht fest und ergeben sich aus künftigen Projekten im Rahmen der IT-Neuordnung der Landesverwaltung Baden-Württemberg.
Appliance Maintenance HW only (Renewal)
In den Folgejahren können weitere Leistungen aus diesem Produktportfolio abgerufen werden. Die Mengen stehen noch nicht fest und ergeben sich aus künftigen Projekten im Rahmen der IT-Neuordnung der Landesverwaltung Baden-Württemberg.
Erweiterter Support (TAM und Consulting)
In den Folgejahren kann die Leistung Enterprise Oversight Package aus diesem Produktportfolio abgerufen werden. Der Zeitpunkt steht noch nicht fest und ergibt sich aus künftigen Projekten im Rahmen der IT-Neuordnung der Landesverwaltung Baden-Württemberg.
Subscription (initialer Kauf & Renewal)
Mit dem Zuschlag beabsichtigt die BITBW zum aktuellen Zeitpunkt, die jährlichen Verlängerungen für die bestehenden Lizenzen und Services zu beauftragen.
Geschätzte Mengenangabe:
2500 Citrix Apps und Desktop Premium Lizenzen,
4500 Citrix XenMobile Advanced Edition|Benutzer
1200 Citrix XenMobile MDM Edition|Benutzer
2450 Citrix XenMobile MDM Edition|Gerät
44 Pooled capacity Instanzen SDX
Für die Miet-Lizenzen wird in der Regel eine Laufzeit von 1 Jahr beauftragt.
Es ist bei der Angebotserstellung derzeit ein Volumen zur Verlängerung der Miete von ca. 650.000,00 EUR brutto pro Jahr zugrunde zu legen.
In den Folgejahren können weitere Leistungen aus diesem Produktportfolio abgerufen werden. Die Mengen stehen noch nicht fest und ergeben sich aus künftigen Projekten im Rahmen der IT-Neuordnung der Landesverwaltung Baden-Württemberg.
Das Höchstabnahmevolumen beträgt über die Laufzeit von 4 Jahren (inkl. optionaler Vertragsverlängerungen) maximal 7.500.000,00 EUR brutto.
Die Rahmenvereinbarung gilt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, ab dem 13.10.2023 für zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.
Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 7.500.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 149-475297
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 01
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe SoftwareONE Deutschland GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/10/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SoftwareONE Deutschland GmbH
Postanschrift: Blochstraße 1
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@softwareone.com
Telefon: +49 3412568000
Fax: +49 3412568999
Internet-Adresse: https://www.softwareone.com/de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLY1CXZ5FRY
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/10/2023