Zusätzliche Angaben
I. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch abgewickelt. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen.
II. Alle Fragen zu dem Vergabeverfahren sind per Email ausschließlich an die in Abschnitt I.3 genannten Stelle über die Vergabeplattform
https://www.dtvp.de (siehe Abschnitt I.3) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwort-Katalog erfasst, der ständig unter
https://www.dtvp.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
III. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt.
IV. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal
https://www.dtvp.de einzureichen.
V. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
VI. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
VII. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
VIII. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
IX. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
X. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Die vorgenannten Grundsätze gelten nicht für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer.
XI. Hinweis: Der Auftraggeber ist gem. § 63 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) berechtigt, ein Vergabeverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Für den Fall der Aufhebung des Vergabeverfahrens tragen Auftraggeber und Bewerber die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DHD61DF