631653-2023 - ErgebnisDeutschland-Nortorf: Planungsleistungen im Bauwesen
OJ S 201/2023 18/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Nortorf
Postanschrift: Niedernstraße 6
Ort: Nortorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle-Verwaltungsmanagement Herr Kara
E-Mail: kara@amt-nortorfer-land.de
Telefon: +49 4392401223
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-nortorfer-land.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Angebotsphase- Planungsleistungen für den Neubau eines Zentrums für Medien, Begegnung und Dienstleistungen in Nortorf
Referenznummer der Bekanntmachung: xxx-MK
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen im Bauwesen für den Neubau eines Zentrums für Medien, Begegnung und Dienstleistungen in Nortorf Schülper Weg 3a (Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume / Objektplanung Freianlagen).
Geplant ist ein eingeschossiger Neubau auf dem hinteren östlichen Teil des Grundstücks des Hauses der Vereine und Verbände mit gesamt ca. 780 m² Nutzfläche.
Für das gesamte Grundstück wird zurzeit ein Bebauungsplan erstellt. Dieser befindet sich in der Entwurfsphase.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 193 602,07 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Hauptort der Ausführung: Zentrum für Medien, Begegnung und Dienstleistungen Schülper Weg 3a 24589 Nortorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Verlagerung der Bücherei im Untergeschoss des Rathauses ist seit langem auf der Agenda der Stadt Nortorf und des Amtes Nortorfer Land. Die Maßnahme wurde auf Grundlage der Beschlussfassungen der städtischen Selbstverwaltungsgremien u.a. für eine Förderung nach der GAK (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes - Ortskernentwicklung) vorbereitet. Grundlage für die Förderfähigkeit des Schlüsselprojektes ist das Ortskernentwicklungskonzept aus dem Jahr 2019. Als "Zentrum für Medien, Begegnung und Dienstleistungen" wurde es im Ortskernentwicklungskonzept der Stadt Nortorf (OKE) als Schlüsselprojekt beschrieben. Das Schlüsselprojekt soll mit den Bausteinen Bücherei, offene Möglichkeiten für Treffen und Begegnung realisiert werden.
Das Zentrum soll neben dem klassischen Medium Buch auch elektronische Medien, sowie in einem offenen Kommunikationsbereich vielfältige Begegnungen ermöglichen und Dienstleistungen in Form von Vorträgen, Schulungen oder auch Sprachunterricht anbieten. Es sollen zudem inklusive Angebote für Menschen aller Altersklassen und Kulturkreise entstehen.
Für die Umsetzung dieses für die Stadt Nortorf mit einem hohen Stellenwert verbundenen Projektes sind folgende Planungsleistungen zu vergeben:
- Planungsleistungen für den Neubau (Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI)
- Planungsleistungen für die Freianlagen (Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI).
Die Planungsleistungen umfassen die Leistungsphasen 3 - 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung aller betreffenden Leistungsphasen vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel durch einen rechtskräftigen Zuwendungsbescheid beabsichtigt:
- Bearbeitungsstufe 1: Leistungsphasen 3-4
- Bearbeitungsstufe 2: Leistungsphasen 5-9 (optional)
Zunächst werden nur die Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt. Die Genehmigungsplanung für den Neubau soll 2023 eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen - ganz oder teilweise - zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Grundlage für die zu erbringenden Planungsleistungen ist die bereits bestehende Planung aus den Leistungsphasen 1 und 2, welche im Rahmen der Projektgenehmigung von den mit dieser Angelegenheit befassten städtischen Gremien bereits genehmigt wurde. Die Planungen der Leistungsphasen 1 und 2 sind zu übernehmen. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zur Optimierung und Verbesserungspotenziale unter Beibehaltung des bestehenden Entwurfs aufzuzeigen.
Vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme weiterer Fördermittel sind Nachhaltigkeitsaspekte wie das Erreichen von Niedrigstenergiestandards, Klimarelevanz von Baustoffen etc. zu berücksichtigen.
Der Baubeginn für den Neubau eines Zentrums für Medien, Begegnung und Dienstleistungen ist für 2023 geplant. Die Fertigstellung soll Ende 2024 erfolgen.
Für die Realisierung des Projektes werden laut Kostenschätzung (30.11.2022) 3,06 Millionen EUR brutto veranschlagt. Die Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens des Bauvorhabens hat für den Auftraggeber allerhöchste Priorität.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Örtliche Verfügbarkeit/Präsenz vor Ort während der Leistungsrebringung / Gewichtung: 20
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 - 9 erfolgt optional stufenweise. Ein Rechtsanspruch hierauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 093-287075
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Janiak+Lippert Architekten und ingenieure GmbH
Postanschrift: Am Karpfenteich 7
Ort: Fockbek
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 158 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 158 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
I. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch abgewickelt. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen.
II. Alle Fragen zu dem Vergabeverfahren sind per Email ausschließlich an die in Abschnitt I.3 genannten Stelle über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de (siehe Abschnitt I.3) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwort-Katalog erfasst, der ständig unter https://www.dtvp.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
III. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt.
IV. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal https://www.dtvp.de einzureichen.
V. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
VI. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
VII. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
VIII. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
IX. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
X. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Die vorgenannten Grundsätze gelten nicht für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer.
XI. Hinweis: Der Auftraggeber ist gem. § 63 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) berechtigt, ein Vergabeverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Für den Fall der Aufhebung des Vergabeverfahrens tragen Auftraggeber und Bewerber die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DHD61DF
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis
zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/10/2023