Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb einer neuen IT-Umgebung für die Führung und Bereitstellung der AAA-Geobasisdaten (AAA-Betrieb). Diese soll zum 01.01.2024, muss spätestens jedoch 6 Monate nach Auftragserteilung, produktiv zur Verfügung stehen. Inkludiert muss eine vorangehende Test- und Abnahmephase durch die Auftraggeber Hamburg und Bremen zwei Monate vor Produktivsetzung sein. Hierzu ist ein Projektplan zur Umsetzung aufzustellen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
NUTS-Code: DE50 Bremen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Angaben entsprechend der Leistungsbeschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Testumgebungen werden nach erforderlichem Bedarf benötigt.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 130-415845
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
IT-Fachverfahren der amtlichen Geobasisinformationen (AAA-Betrieb)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde